bin derzeit bis 27.02.15 in Elternzeit, beziehe bis 27.02.14 Elterngeld; bei Arbeitgeber 1 zwei Jahre (bis 2015) beantragt und Arbeitgeber 2 (bisher Minijob) bis 2014, also nur ein Jahr. mit AG 1 vereinbart, dass mit AG 2 oder anderen AG Teilzeit bis 30 Stunden möglich wäre. Wollte ein Jahr lang Vertretungen bei versch. AG machen, es existieren aber keine Verträge mit diesen AG; nun erneut Schwanger, Geburtstermin 12.8.14--> wahrsch. ab März Beschäftigungsverbot (Arbeit mit Kinder)
wie wird Mutterschafts- und Elterngeld berechnet?
von
baad
am 08.12.2013, 14:06
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld während Elternzeit und Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013