MariaL87
Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, ich hoffe, ich kann sie verständlich erläutern. Ich bin bis März 2020 noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Elterngeld aber nur im 1.Jahr. Seit Februar habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle angefangen während meiner Elternzeit (Febr.und März geringfügig, ab April Vollzeit und alles 2 Jahre befristet). Wenn ich jetzt schwanger werde, komme ich direkt wieder ins Beschäftigungsverbot. Da erhalte ich ja den Lohn der letzten 3 Monate. Bisher habe ich aber nur einen Lohn aus der geringfügigen Stelle bekommen (und noch anteilig Elterngeld). Wie rechnet sich das dann? Und wie geht es mit der befristeten Stelle weiter, meinen alten AG habe ich nicht gekündigt, da ich dort eigentlich nach der Elternzeit wieder anfangen möchte. Muss ich bei beiden die erneute SS anmelden und Elternzeit später einreichen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
Hallo, 1. VZ in EZ geht nicht 2. Im BV bekommen Sie grds den Lohn, den Sie ohne Bv bekommne Liebe Grüße NB
mellomania
zum einen kanst du nicht vollzeit in der nebentätigkeit während der elternzeit arbeiten. geht nur bis 30 h. oder hast du dich ungünstig ausgedrückt? soll für den nebenjob ein bv ausgesprochen werden? was meinst du mit "wieder"? weiß dein AG von der nebentätigkeit und hat diese genehmigt? bitte erkläre das mal etwas genauer,
Felica
Arbeitest du mehr wie 30 Std die Woche, endet deine EZ. mehr ist gesetzlich nicht erlaubt. Völlig egal bei welchem AG das ist. das gilt auch wenn du wirklich ein BV bekommen würdest, welches mehr wie die erlaubten 30 Std abdeckt. Ob du ein BV bekommst hängt aber vom Ag ab und ob er geeignete Ersatztätigkeiten hat. Ob du früher eines hattest spielt dabei keine Rolle. Solltest du eines bekommen, dann über den Verdienst den du auch ohne bekommen würdest. Da dein VZ-Vertrag ruht, ist der AG aber raus solange du in EZ bist. Wenn würde es also für den Vertrag greifen den du in der EZ ausüben wolltest. Du musst also, sobald du schwanger bist, erst einmal dem AG Bescheid geben bei dem du die Nebentätigkeit hast. Sollte der neue Mutterschutz vor Ende der EZ liegen, dann dem alten AG zum neuen Mutterschutz das sagen und dort die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Liegt der Mutterschutz nach Ende der EZ, dann dem spätestens am ersten Arbeitstag das sagen. Er muss dann erst prüfen ob für dich eine Gefährdung vorliegt. Vorher wie gesagt muss es ihn ja nicht interessieren, denn dein Vertrag ruht ja bei ihm.
MariaL87
Oh, danke für die Anmerkungen. Vollzeit meinte ich 39h,da habe ich mich falsch ausgedrückt. "wieser" beschäftigungsverbot, da ich dieses bei meiner ersten SS auch schon hatte (Pflegeberuf). Bei meinem bisheriger AG ist der neue befristete Job angemeldet.
mellomania
haben beide berufe pflegetätigkeit? oder ist das der nebenberuf? hattest du den damals auch? daher fragte ich, das passt irgendwie nicht, das wieder! der AG muss dir, auch in der pflege, eine ersatztätigkeit geben, auch wenn diese NICHT deinen qualifikationen entspricht. ablehnen kannst du nicht. das wird neu geprüft. aber wie gesagt, mehr als 30 h geht nicht!
MariaL87
Diese Tippfehler 😭 30 Stunden, nicht Vollzeit bzw 39 Stunden!
mellomania
wie gesagt der AG muss prüfen, ob er ersatztätigkeit hat. schrieb ich oben ja shcon. erst wenn das nicht der fall ist und alle möglichkeiten geprüft wurden, wird ein bv ausgesprochen udn du erhälst das , was du ohne bv erhalten würdest.
MariaL87
Danke für deine schnellen Antworten. Das heisst, der Lohn von Febr. Und märz (geringfügige Stelle nur) wird nicht mit einberechnet wenn ich im April eine SS mitteile und dann vermutlich Beschäftigungsverbot erhalte?
mellomania
das kommt darauf an ob du regelmäßig gehalt also gleichbleibende zahlungen erhälst oder ob du lohn erhälst mit zuschlägen. wenn das der fall ist, wird der schnitt aus den drei monaten vor dem bv genommen. aber halt erst, wenn alles abgeklopft ist und der AG wirklich überhaupt keine, egal welche!!! ersatztätigkeit für dich hat.
HeyDu!
Es wären dann 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ... nicht vor dem BV. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
mellomania
sorry
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