Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, ich hoffe, ich kann sie verständlich erläutern. Ich bin bis März 2020 noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Elterngeld aber nur im 1.Jahr. Seit Februar habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle angefangen während meiner Elternzeit (Febr.und März geringfügig, ab April Vollzeit und alles 2 Jahre befristet). Wenn ich jetzt schwanger werde, komme ich direkt wieder ins Beschäftigungsverbot. Da erhalte ich ja den Lohn der letzten 3 Monate. Bisher habe ich aber nur einen Lohn aus der geringfügigen Stelle bekommen (und noch anteilig Elterngeld). Wie rechnet sich das dann? Und wie geht es mit der befristeten Stelle weiter, meinen alten AG habe ich nicht gekündigt, da ich dort eigentlich nach der Elternzeit wieder anfangen möchte. Muss ich bei beiden die erneute SS anmelden und Elternzeit später einreichen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

von MariaL87 am 18.03.2019, 20:23



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Hallo, 1. VZ in EZ geht nicht 2. Im BV bekommen Sie grds den Lohn, den Sie ohne Bv bekommne Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2019



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

zum einen kanst du nicht vollzeit in der nebentätigkeit während der elternzeit arbeiten. geht nur bis 30 h. oder hast du dich ungünstig ausgedrückt? soll für den nebenjob ein bv ausgesprochen werden? was meinst du mit "wieder"? weiß dein AG von der nebentätigkeit und hat diese genehmigt? bitte erkläre das mal etwas genauer,

von mellomania am 18.03.2019, 20:25



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Arbeitest du mehr wie 30 Std die Woche, endet deine EZ. mehr ist gesetzlich nicht erlaubt. Völlig egal bei welchem AG das ist. das gilt auch wenn du wirklich ein BV bekommen würdest, welches mehr wie die erlaubten 30 Std abdeckt. Ob du ein BV bekommst hängt aber vom Ag ab und ob er geeignete Ersatztätigkeiten hat. Ob du früher eines hattest spielt dabei keine Rolle. Solltest du eines bekommen, dann über den Verdienst den du auch ohne bekommen würdest. Da dein VZ-Vertrag ruht, ist der AG aber raus solange du in EZ bist. Wenn würde es also für den Vertrag greifen den du in der EZ ausüben wolltest. Du musst also, sobald du schwanger bist, erst einmal dem AG Bescheid geben bei dem du die Nebentätigkeit hast. Sollte der neue Mutterschutz vor Ende der EZ liegen, dann dem alten AG zum neuen Mutterschutz das sagen und dort die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Liegt der Mutterschutz nach Ende der EZ, dann dem spätestens am ersten Arbeitstag das sagen. Er muss dann erst prüfen ob für dich eine Gefährdung vorliegt. Vorher wie gesagt muss es ihn ja nicht interessieren, denn dein Vertrag ruht ja bei ihm.

von Felica am 18.03.2019, 20:37



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Oh, danke für die Anmerkungen. Vollzeit meinte ich 39h,da habe ich mich falsch ausgedrückt. "wieser" beschäftigungsverbot, da ich dieses bei meiner ersten SS auch schon hatte (Pflegeberuf). Bei meinem bisheriger AG ist der neue befristete Job angemeldet.

von MariaL87 am 18.03.2019, 20:37



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

haben beide berufe pflegetätigkeit? oder ist das der nebenberuf? hattest du den damals auch? daher fragte ich, das passt irgendwie nicht, das wieder! der AG muss dir, auch in der pflege, eine ersatztätigkeit geben, auch wenn diese NICHT deinen qualifikationen entspricht. ablehnen kannst du nicht. das wird neu geprüft. aber wie gesagt, mehr als 30 h geht nicht!

von mellomania am 18.03.2019, 20:40



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Diese Tippfehler 😭 30 Stunden, nicht Vollzeit bzw 39 Stunden!

von MariaL87 am 18.03.2019, 20:42



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

wie gesagt der AG muss prüfen, ob er ersatztätigkeit hat. schrieb ich oben ja shcon. erst wenn das nicht der fall ist und alle möglichkeiten geprüft wurden, wird ein bv ausgesprochen udn du erhälst das , was du ohne bv erhalten würdest.

von mellomania am 18.03.2019, 20:51



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Danke für deine schnellen Antworten. Das heisst, der Lohn von Febr. Und märz (geringfügige Stelle nur) wird nicht mit einberechnet wenn ich im April eine SS mitteile und dann vermutlich Beschäftigungsverbot erhalte?

von MariaL87 am 18.03.2019, 20:56



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

das kommt darauf an ob du regelmäßig gehalt also gleichbleibende zahlungen erhälst oder ob du lohn erhälst mit zuschlägen. wenn das der fall ist, wird der schnitt aus den drei monaten vor dem bv genommen. aber halt erst, wenn alles abgeklopft ist und der AG wirklich überhaupt keine, egal welche!!! ersatztätigkeit für dich hat.

von mellomania am 18.03.2019, 21:01



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Es wären dann 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ... nicht vor dem BV. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html

von HeyDu! am 18.03.2019, 21:05



Antwort auf: Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

sorry

von mellomania am 18.03.2019, 21:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Während Elternzeit schwanger Beschäftigungsverbot Gehalt

Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d...


Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bei einer SS während Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist die folgende: bei meinem ersten Kind hatte ich eine extreme Frühgeburt weshalb bei weiteren Schwangerschaften ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste. Die Elternzeit meines ersten Kindes habe ich bei meinem AG auf drei Jahre angekündigt. Wie verhält es sich mit einem Beschäftigungsverbot in...


Erneute Schwangerschaft während Elternzeit,Teilzeitarbeit/Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich bis März 2019 noch in Elternzeit. Von Dez. 18 bis Feb. 19 hätte ich im Rahmen eines 450 € Jobs bei meinem AG gearbeitet. (Schriftlicher Vertrag vorhanden). Nun bin ich erneut schwanger und erhielt von meinem Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot. ich weiß, dass auch Lohn im Rahmen eines Minij...


Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Fremdarbeitgeber

Hallo wir wollen gerne erneut schwanger werden und ich wollte für unsere finanzielle Absicherung wissen ob ich an Anspruch auf Fortlohnzhlg habe im Beschäftigungsverbot habe mit dem konkreten Fall-, dass ich momentan während meiner Elternzeit (beim Hauptarbeitgeber)bei einem anderen AG auf MiniJob Basis arbeite-müsste dieser mich weiterhin bezahlen...


Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...