Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf

Frage: KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf

nina

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Hallo,  wir haben unsere tochter damals kurz nach der geburt im einzigen kindergarten in unserem ort angemeldet, dort sagte man uns schon, dass wegen hoher nachfrage im nebenort ein zweiter aufmachen würde. Dieser war allerdings ebenfalls direkt voll und wäre für uns da wir nicht mobil sind und im ort wo wir wohnen auch arbeiten, unvorteilhaft gewesen. Kurz darauf wurden wir informiert, dass ca ein halbes jahr später ein waldkindergarten hier öffnen würde und wir unsere tochter auch dort noch anmelden sollen. Da wir beide berufstätig sind und einen Platz mit längeren Betreuungszeiten brauchen haben wir sie zwar dort angemeldet aber als 1. wahl den normalen kindergarten angegeben auch weil dieser zu fuß zu erreichen ist und der waldkindergarten ca 40min bergauf entfernt ist. Anfang des Jahres haben wir keinen Platz bekommen, da unsere tochter erst im dezember 3 wird. Jetzt wurden Plätze für anfang des jahres vergeben und wir haben einen anrufe erhalten, dass alle plätze vergeben wurden und spontan noch ein platz frei geworden ist, aber im Waldkindergarten der allerdings nur zeiten von 8-14Uhr hat, wir aber wegen der arbeit längere zeiten brauchen. Wir haben es über das Jugendamt versucht, über das Caritas nur leider alles erfolglos und obwohl der normale kindergarten immer notplätze frei hat, bekommen wir dort keinen platz während kinder aus anderen orten dort zusagen bekommen haben.  Gibt es eine möglichkeit, einen platz in diesem kindergarten einzufordern oder haben wir kein recht darauf? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,Siee haben den Waldkindergarten als Wunschkindergarten angegeben und damit hat die Gemeinde ihre  Verpflichtungen erfüllt. Etwas anderes könnte gelten, wenn die Zeiten nicht bekannt waren und den Bedarf nicht abdecken. Liebe Grüße NB   


Sternenschnuppe

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Einen rechtlichen Anspruch habt ihr seit dem ersten Geburtstag. Zu wann genau habt ihr denn den Bedarf angemeldet? Das ist entscheidend   Da ihr den Waldkindergarten mit angegeben habt ist die Gemeinde vermutlich nun ihrer Pflicht nachgekommen. Wie lange da betreut wird war euch ja klar. Daher würden rechtliche Wege wegfallen. Ist nachweisbar dass ihr akuten angemeldeten Bedarf hattet und dennoch Kinder aus anderen Orten aufgenommen worden sind?   Somst bleibt nur der Waldkindergarten und Stunden reduzieren (eventuell mit Homeoffice) oder Kind bleibt Zuhause und Du musst kündigen.Oder Dein Partner. Wenn möglich ein Auto anschaffen.    


KielSprotte

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Wie wird das Kind denn jetzt betreut? Scheinbar arbeitet ihr ja beide, Kind ist nicht im Kiga - wahrscheinlich stuft die Gemeinde euren Bedarf als nicht dringend ein ....


Dojii

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Für dich ist jetzt von Nachteil dass du den Kindergarten, den du eigentlich gar nicht nutzen kannst, als weiteren Wunschkindergarten angegeben hast. Dadurch dass dort jetzt ein Platz frei ist, hat die Stadt ihre Bringpflicht erfüllt. Nimmst du den Platz nicht an, muss sie dir keine Alternative mehr bieten. 


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