Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Nabdelna

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Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 15 Abs. 7 BEEG stehen die Voraussetzungen. Ansonsten darf der AG nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wo hast du das denn gelesen? Du kannst einen Antrag auf TZ in EZ stellen, dann kann der AG innerhalb von 4 Wochen zustimmen oder ablehnen.  Mit AG Zustimmung kannst du auch bei einem anderen AG arbeiten.


Nabdelna

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§ 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt das Recht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit


KielSprotte

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Dann zitiere bitte mal den Absatz, wo steht, dass der AG verpflichtet ist, dir eine Stelle TZ in EZ zur Verfügung zu stellen.


Nabdelna

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§ 15 Abs. 5–7 BEEG


misses-cat

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Also der Arbeitgeber kann schon ablehnen er muss das dann innerhalb der Frist machen und begründen. Dann muss allerdings der Arbeitgeber dir erlauben bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten ( einen direkten Konkurrenten darf er aber ablehnen)


KielSprotte

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Das Gesetz kenne ich😉 Mir ist nur nicht klar, wo genau du da liest, dass der AG verpflichtet ist, dir eine TZ Stelle anzubieten..........?! Es ist wie bereits geschrieben: du kannst beantragen, er kann zustimmen oder ablehnen. TZ bei einem anderen AG ist möglich, aber nur mit Zustimmung des AG, der dir z.B. die Arbeit bei einem direkten Konkurrenten untersagen kann (z.B. wenn du bei Aldi arbeitest, kann er dir eine Tätigkeit bei Lidl untersagen).


Nabdelna

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Für Teilzeit während der Elternzeit ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen erlaubt. 📜 Gesetzliche Grundlage § 15 Abs. 5–7 BEEG Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit, wenn: ✅ Der Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende hat ✅ Dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht ✅ Du zwischen 15 und 32 Stunden/Woche arbeiten willst ✅ Du den Antrag schriftlich und fristgerecht gestellt hast spätestens 7 Wochen vor Beginn (bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) ❌ Wann darf der Arbeitgeber ablehnen? Nur bei „dringenden betrieblichen Gründen“, z. B.: massive Störung des Arbeitsablaufs unverhältnismäßige Kosten keine sinnvolle Aufgabenverteilung möglich ⚠️ Personalmangel, Unlust oder „passt gerade nicht“ reichen NICHT. Der Arbeitgeber trägt im Zweifel die Beweislast.


misses-cat

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Ja und diese Gründe wird der Arbeitgeber immer finden. Ganz einfach  Aber wenn du alles weißt warum fragst du?


Dojii

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Und selbst wenn der Arbeitgeber ablehnt und du mit der Begründung nicht zufrieden bist, musst du ihn aktiv verklagen und solche Verfahren ziehen sich gerne mal hin.  Am Ende ist deine Elternzeit vermutlich zuende, bevor du das Verfahren gewonnen hast. Und ganz ehrlich, willst du bei so einem Arbeitgeber überhaupt noch arbeiten? Dann doch lieber mit der Ablehnung woanders in Teilzeit arbeiten gehen. 


Nabdelna

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Weil Vorsicht manchmal schlauer ist als Recht haben liebe misses-cat


Neverland

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Ich sehe es eher so - ein AG der aktuell nicht mal eine TZ-Stelle für eine AN hat der innerhalb der ET arbeiten möchte, den würde ich dauerhaft eh überdenken. Firmen welche gut laufen haben IMMER Arbeit und in irgendeiner Art und Weise Mitarbeitermangel. Ein Betrieb der das nicht hat, wird sich langfristig sowieso nicht halten können. Ausnahmen sind sehr kleine Betriebe- die fallen aber ja sowieso raus.  Insofern, käme mir ein AG mit, ich habe aktuell keinen Bedarf, wäre das für mich ein Warnsignal und ich täte die EZ wohl dazu nutzen mich woanders umzuschauen. Aus der bequemen Lage heraus. 


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