Jusaphini
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit. Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Sollte die Schwangerschaft bestehen bleiben (ich hatte schon sehr viele FG), dann würde mich meine FA ab der 12. SSW berufsunfähig schreiben bzw mir ein Beschäftigungsverbot geben. Dies wäre wohl ziemlich genau in der ersten Februar Woche, in der ich für circa 6 Wochen VZ angestellt bin. Jetzt ist meine Frage, bekomme ich dann mein Gehalt in Vollzeit bis zur Geburt, weil ich in dem Monat die Bu erhalten habe, in dem ich als VZ angestellt war, oder wird das gesplittet und ich bekomme dann nur den einen Monat Vollzeitgehalt und die restliche verbleibende Zeit bis zur Geburt (Tz in Elternzeit) dann eben das TZ Gehalt? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe
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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit meines ersten Kindes hat nun zum 13.03.25 (3. Geburtstag meines Kindes) geendet. Während dieser Elternzeit habe ich ein paar Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber gearbeitet. Dies wurde nicht erneut vertraglich festgehalten. Nun bin ich aber seit 11 Wochen schwanger und seit Februar 2 ...
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