Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit

Frage: Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit

Jusaphini

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Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit.  Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Sollte die Schwangerschaft bestehen bleiben (ich hatte schon sehr viele FG), dann würde mich meine FA ab der 12. SSW berufsunfähig schreiben bzw mir ein Beschäftigungsverbot geben. Dies wäre wohl ziemlich genau in der ersten Februar Woche, in der ich für circa 6 Wochen VZ angestellt bin.  Jetzt ist meine Frage, bekomme ich dann mein Gehalt in Vollzeit bis zur Geburt, weil ich in dem Monat die Bu erhalten habe, in dem ich als VZ angestellt war, oder wird das gesplittet und ich bekomme dann nur den einen Monat Vollzeitgehalt und die restliche verbleibende Zeit bis zur Geburt (Tz in Elternzeit) dann eben das TZ Gehalt?  Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie erhalten immer den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Das zweite tritt bei dir in Kraft  Es ist auch ziemlich einfach du darfst nicht schlechter gestellt werden in der Schwangerschaft aber eben auch nicht besser gestellt werden  Was du machen solltest ist die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden dann lebt dein Vollzeitvertrag wieder auf und du bekommst die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzleistungen in Höhe deines Vollzeitgehaltes Alles gute 


Jusaphini

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Ah gut zu wissen, danke für die Infos. Sehr hilfreich 


Jusaphini

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Im Internet hab ich dazu gefunden, dass die letzten drei Monate angerechnet werden und sich daraus das Gehalt für den Mutterschutz errechnet. Somit würde doch dann die Zeit in TZ in Elterzeit herangezogen werden oder nicht? Falls du da einen Tipp hast, wie ich die vollen Bezüge erhalte, schreib es mir gerne nochmal. Danke 


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