Nolapa
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Elternzeit und bin für Ihre Hilfe sehr dankbar. Ich würde gerne beim Arbeitgeber xy zum 1. Dezember 2022 eine neue Arbeitsstelle antreten. Meine Elternzeit bei Arbeitgeber Xx läuft bis zum 9. Oktober 2022. Dort wurde mir ab den 10. Oktober eine Stelle angeboten, die ich aber nicht antreten möchte. Jetzt ist meine Frage. Müsste mich Arbeitgeber xx vom 10. Oktober bis zum 31. Oktober noch beschäftigen? Auf Grund meines Arbeitsvertrages vor der Elternzeit? Theoretisch könnte ich meinen gesamten Resturlaub und Überstunden nehmen, um nicht hin zu müssen. Dann würde ich um einen Auflösungsvertrag zum 30. November bitten und auf Grund meines Urlaubs trotzdem Geld erhalten. Habe ich das richtig interpretiert? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße NOLAPA
Hallo, Ihr alter Arbeitgeber kann erst am ersten Tag nach der Elternzeit mit der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist kündigen. Tatsächlich aber will ja nicht der Arbeitgeber kündigen, sondern Sie. Und Sie können, wenn der Vertrag es hergibt, zum 31. Oktober kündigen und die Restzeit mit Urlaub und Überstunden überbrücken. Sie können auch erst zum 30. November kündigen. Liebe Grüße NB
Suomi
Nach der EZ muss Dein alter AG Dich weiter beschäftigen. Aber er muss mit Dir keinen Aufhebungsvertrag machen und er muss Dir auch nicht Deinen Resturlaub bzw Deine Überstunden genehmigen.
Ani123
Ich frage mich warum sie bereits zum 31.10. kündigen möchten statt erst zum 30.11.? Ihre neue Arbeitsstelle beginnt im Dezember. Was wollen sie im November machen? - ALG1 können sie für den Monat nicht beziehen, weil es eine Selbstkündigung ist und eine Sperre von 3 Monaten nach sich zieht. - (Rest-)Urlaub nehmen ist eine gute Möglichkeit insofern der AG zustimmt. Er kann das aus betrieblichen Gründen ablehnen. Am besten besprechen sie das frühzeitig mit ihrem AG damit er planen kann. Evtl. kann ihre Vertretung dauerhaft bleiben. Wieviel (Rest-)Urlaub haben sie noch? Können Sie damit die Zeit vom 10.10. bis 30.11. überbrücken? Bedenken sie, dass sie für jeden Monat den sie nicht ganz in EZ sind/waren vollen Urlaubsanspruch haben. Zudem erwirken sie Anspruch während sie Urlaub nehmen. Sollte der Urlaub nicht reichen können sie ihren AG bitten sie unbezahlt freizustellen. Aus Kulanz kann er das machen. - Haben Sie noch EZ über können sie diese nehmen. Ohne EZ, AG und kein Bezug von ALG1 müssen sie sich selbst krankenversichern. Können Sie in der Versicherung ihres Mannes aufgenommen werden? (Familienversicherung) Falls ihr Kind über sie versichert ist müssen sie auch da an die Krankenversicherung denken. Wenn möglich sollten sie einen nahtlosen Übergang von AG A nach AG B anstreben.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Erstmal Danke - ich lese seit fünf Jahren immer mal wieder mit und freue mich, dass man hier bei allen Experten im Forum immer schnelle und prägnante Antworten bekommt ! :-) Nun die Frage.. Ich weiß, dass während der Elternzeit ein Kündigungsschutz besteht - gibt es hier Ausnahmen z.B. bei Wegfall des Arbeitsplatzes bzw. Umz ...
Guten Tag, wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantragt (mit Option das dritte Jahr zu schieben) habe und mir mein Arbeitgeber fristgerecht zum Ende dieser Elternzeit kündigt, kann ich dann das dritte Elternzeitjahr anhaengen und die Kündigung wird somit ungültig? Die Kündigung muss ja drei Monate, die Verlängerung der Elternzeit sieben Wochen vor ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 20.12.2017 da ich für meine 1 jährige Tochter keinen Kitaplatz habe musste ich bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich habe aus 2016 noch 15 Tage Resturlaub und aus 2017 noch 26 Tage. Muss dieser Urlaub ausbezahlt werden? Mein Arbeitgeber meint er weiss nicht wie er ihn abgelten soll da ich ja ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit und bekomme bis April Elterngeld. Aufgrund der Arbeit meines Mannes müssen wir in ein anderes Bundesland umziehen und daher kann ich meine berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen. Kann ich noch bis April Elterngeld beziehen? Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über meinen Umzug inf ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita