KatharinaCaro
Sehr geehrte Frau Bader, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für Fragen nehmen! Wir haben im Juli diesen Jahres bei einer Tagesmutter angefangen, die Eingewöhnung ist chaotisch gelaufen (und hat nicht geklappt) und wir sind sehr unzufrieden. Nun haben wir frühzeitig zu September diesen Jahres einen Kitaplatz angeboten bekommen und möchten diesen gerne annehmen. In dem Vertrag mit der Tagesmutter ist die Kündigung nur zum 31.07.2026 möglich (mit einer Frist von 3 Monaten). Zusätzlich steht dort das: Fristlose Kündigungen bleiben davon unberührt. Sie müssen schriftlich erfolgen. Für eine fristlose Kündigung, müssen für die Beteiligten gemäß §626 BGB: „Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann" Kann der Kitaplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Gibt es dazu bereits Urteile? Vielen Dank & einen schönen Abend!
Hallo, das ist schwierig, denn hier muss ein Gericht entscheiden, ob die Klausel unzulässig/ sittenwidrig ist. D.h., es ist eine Auslegungsfrage. Grds. kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit alles vereinbaren - wenn es eben nicht gegen ein Gesetz verstösst oder sittenwidrig ist. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.02.2016 - III ZR 126/15) hat entschieden, dass eine Kündigungsfrist von 2 Mo. ok ist. Ich meine deshalb, dass auch Ihre 3 Mo. nicht zu beanstanden sind. Frage ist aber die lange Bindung mit Ausschluß des KiGa-Platzes als Kündigungsgrund. Das halte ich zumindest für fragwürdig - kann aber nicht vorhersehen, wie ein Gericht entscheiden wird. Liebe Grüße NB
JoMiNa
Ich bin kein Experte, aber vermute, dass ein anderer Betreuungsplatz kein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Aber vielleicht wäre es wichtig für die Beantwortung, was du mit "Eingewöhnung hat nicht geklappt" genau meinst. Der Vertrag hat ja erst seit 2 Wochen begonnen, und Eingewöhnungen dauern oft 4-6 Wochen. Wenn ihr allerdings schon jetzt die Eingewöhung als gescheitert betrachtet, das Vertrauensverhältnis gestört ist o.ä., wäre das eventuell ein möglicher Grund für die fristlose Kündigung. Hat euer Vertrag vielleicht sogar eine Klausel für die Eingewöhnungszeit? Bei uns gab es in den ersten 4 Wochen spezielle Kündigungsfristen. Unabhängig von der rechtlichen Situation solltest du so schnell wie möglich mit der Stelle, die die Tagesmütter bei euch koordiniert (Gemeinde, Jugendamt, o.ä.) eure Situation besprechen. Und auch die neue Kita auf dem Laufenden halten, die benötigen bestimmt bald eine Zu- oder Absage.
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