s4s4
Sehr geehrte Frau Bader, wir hatten für unsere Tochter ursprünglich einen Kitaplatz (U3) ab April 24 gesucht, nach Mitteilung der Stadt dass hier erst immer nach den Sommerferien eingewöhnt wird haben wir das akzeptiert. Nun haben wir im normalen Vergabeprozess keinen Platz erhalten. Antrag auf Notplatz wurde direkt gestellt, hier werden wir aber immer weiter vertröstet (jetzt hieß es bis Ende Juli wird entschieden). Nun habe ich heute eine Zusage der einzigen privaten Kita hier im Umkreis erhalten (für Ab Mitte Juli) und möchte diesen gerne annehmen (besser diesen als gar keine Platz denken wir uns). Könnten wir im Falle das die Stadt uns keinen Platz anbieten kann verlangen dass sie uns die Differenz zum privaten Platz zahlt? Auch wenn wir diesen vor der eigentlichen Entscheidung (notgedrungen) angenommen haben? Ich kann es mir nicht vorstellen, wollte aber lieber mal gefragt haben, Vielen Dank
Hallo, Sie müssen die Stadt per Einschreiben anschreiben und unter Fristsetzung auffordern, einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Schadnesersatz. Parallel wenden Sie sich an die Vergabe-Stelle und versuchen, dass die Stadt die übliche Zuzahlung leistet. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie werden hartnäckiger sein müssen. Platzzuweisung mit Frist setzen und zeitgleich damit frohen, dass ansonsten Schadensersatz wegen Verdienstausfall eingeplant wird. Oft kommt es dann zu einer Platzzuweisung und wenn nicht Anwalt einschalten. Den können sie auch schon jetzt einschalten. Zurzeit glaubt die Stadt sie vertrösten zu lassen und dass es ihnen doch nicht wichtig ist. Da werden sie jetzt zeigen müssen, dass es ihnen ernst ist und Forderungen stellen. Die Forderungen hätten sie bereits vorher stellen können, da ein Betreuungsplatz ab April gewünscht war. Die Zeit ist jetzt vergangen und rückwirkend wird es schwer sein was geltend zu machen. Ob die Stadt die Differenz zahlt kann sein, muss nicht. Es kann somit sein, dass sie den privaten Kitaplatz voll selbst zahlen müssen. Besser wäre es gewesen einen Kitaplatz ab Sommer 2023 gesucht zu haben und dann mit später Eingewöhnung im Herbst/Winter zu beginnen. Das wäre zwar vor April, aber mit mehr Chance auf einen Platz und sie hätten Zeit gehabt eine Platzzuweisung zu April 2024 zu haben. Wichtig: Immer per Einschreiben schicken, damit sie nachweisen können, dass der Brief angekommen ist.
s4s4
Ja leider sind wir da sehr naiv gewesen, rückblickend hätte ich es auch anders gemacht und sie für 2023 angemeldet und viel schneller Forderungen gestellt. Es ist schade dass man wohl nur mit Klagedrohung weiter kommt, aber das ist ein anderes Thema. Beim zweiten Kind würden wir diese Fehler nicht mehr machen.
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