Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Kita was mit Arbeitsplatz?

Frage: Keine Kita was mit Arbeitsplatz?

Wunschbaby35

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Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier die EZ endet und wieder anfangen zu arbeiten aber die Stadt gibt mir erst ab 01.02.2026 einen Platz. Ich habe alles vorgelegt und rechtzeitig beantragt. Was passiert rein rechtlich mit meinem Arbeitsplatz ? Was ist von November bis Januar? Ich weiß, dass ich es einklagen kann. Aber was passiert tatsächlich, wenn ich den Kitaplatz zu spät bekomme? Danke Ihnen 


Dojii

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Du könntest bspw. unbezahlten Urlaub oder weitere Elternzeit nehmen und die Stadt aufgrund deines Kita-Rechtsanspruches für die damit entstandenen Schäden und Kosten ggf. in Regress nehmen.  Wenn das nicht geht, musst du tatsächlich selbst kündigen und auch dann die Stadt für die Schäden haftbar machen. 


Wunschbaby35

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Ich bin unkündbar. Ich werde definitiv nicht kündigen,😆


Dojii

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Unerlaubt nicht zur Arbeit zu erscheinen wäre auch bei Beamten irgendwann ein Grund für eine Entlassung. Einfach zuhause bleiben ist da also keine Lösung, auch wenn die Schuld bei dem fehlenden Kitaplatz liegt.  Endet deine Elternzeit, musst du wieder am Arbeitsplatz erscheinen und deine Arbeitskraft in dem (Vollzeit?)Umfang wie vor der Elternzeit zur Verfügung stellen.  Geht das nicht, musst du dann eben unbezahlten Urlaub nehmen. 


Suomi

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Kann der Vater nicht noch Elternzeit nehmen bis dahin? Ansonsten vielleicht Stunden befristet reduzieren und mit dem Vater gemeinsam die Betreuung abdecken.  Sprich doch mit Deinem AG, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Der hat doch sicher auch Interesse daran, dass es funktioniert und eine gute Lösung gefunden wird.  


Neverland

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Wenn Du keinen Platz bekommst - was bei dem Datum nicht unwahrscheinlich ist - musst du dein Einkommen gegenüber der gemeidne einklagen. Das kannst du natürlich nur dann, wenn du auch Einkommenseinbuße hast. Was bei einer Kündigung eben NICHT mehr der Fall ist.  Betreuung erst zum 3ten Lebensjahr anzumelden ist auch seeehhhrrr mutig. Darauf wird immer wieder hingewiesen. Besser wäre eben gewesen, einen Platz ab 2 Jahren - auch in Hinsicht auf Eingewöhnung. Dann hätte notfalls auch eine TaMu gegriffen. Und beim Wechsel von TaMu auf KiGa werden dann die Kinder bevorzugt, welche eben bereits betreut sind. Das was dann am Ende übrig bleibt an Plätze geht an die kinder, welche erst mit 3 starten. Nicht überall, aber eben häufig.


misses-cat

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Da nicht mal Beamte unkündbar sind wird das auch bei dir so sein das du in letzter Instanz kündbar bist Du musst halt deinen Rechtsanspruch einklagen ansonsten unbezahlten Urlaub nehmen


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