Wunschbaby35
Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier die EZ endet und wieder anfangen zu arbeiten aber die Stadt gibt mir erst ab 01.02.2026 einen Platz. Ich habe alles vorgelegt und rechtzeitig beantragt. Was passiert rein rechtlich mit meinem Arbeitsplatz ? Was ist von November bis Januar? Ich weiß, dass ich es einklagen kann. Aber was passiert tatsächlich, wenn ich den Kitaplatz zu spät bekomme? Danke Ihnen
Hallo, da haftet die Gemeinde für entgangenen Lohn. Liebe Grüße NB
Dojii
Du könntest bspw. unbezahlten Urlaub oder weitere Elternzeit nehmen und die Stadt aufgrund deines Kita-Rechtsanspruches für die damit entstandenen Schäden und Kosten ggf. in Regress nehmen. Wenn das nicht geht, musst du tatsächlich selbst kündigen und auch dann die Stadt für die Schäden haftbar machen.
Wunschbaby35
Ich bin unkündbar. Ich werde definitiv nicht kündigen,😆
Dojii
Unerlaubt nicht zur Arbeit zu erscheinen wäre auch bei Beamten irgendwann ein Grund für eine Entlassung. Einfach zuhause bleiben ist da also keine Lösung, auch wenn die Schuld bei dem fehlenden Kitaplatz liegt. Endet deine Elternzeit, musst du wieder am Arbeitsplatz erscheinen und deine Arbeitskraft in dem (Vollzeit?)Umfang wie vor der Elternzeit zur Verfügung stellen. Geht das nicht, musst du dann eben unbezahlten Urlaub nehmen.
Suomi
Kann der Vater nicht noch Elternzeit nehmen bis dahin? Ansonsten vielleicht Stunden befristet reduzieren und mit dem Vater gemeinsam die Betreuung abdecken. Sprich doch mit Deinem AG, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Der hat doch sicher auch Interesse daran, dass es funktioniert und eine gute Lösung gefunden wird.
Neverland
Wenn Du keinen Platz bekommst - was bei dem Datum nicht unwahrscheinlich ist - musst du dein Einkommen gegenüber der gemeidne einklagen. Das kannst du natürlich nur dann, wenn du auch Einkommenseinbuße hast. Was bei einer Kündigung eben NICHT mehr der Fall ist. Betreuung erst zum 3ten Lebensjahr anzumelden ist auch seeehhhrrr mutig. Darauf wird immer wieder hingewiesen. Besser wäre eben gewesen, einen Platz ab 2 Jahren - auch in Hinsicht auf Eingewöhnung. Dann hätte notfalls auch eine TaMu gegriffen. Und beim Wechsel von TaMu auf KiGa werden dann die Kinder bevorzugt, welche eben bereits betreut sind. Das was dann am Ende übrig bleibt an Plätze geht an die kinder, welche erst mit 3 starten. Nicht überall, aber eben häufig.
misses-cat
Da nicht mal Beamte unkündbar sind wird das auch bei dir so sein das du in letzter Instanz kündbar bist Du musst halt deinen Rechtsanspruch einklagen ansonsten unbezahlten Urlaub nehmen
Ähnliche Fragen
Hallo, ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Einrichtung. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging,ging auch eine Kollegin von mir.Ihre Stelle wurde sozusagen gestrichen und meine neu und unbefristet besetzt. Jetzt wird in dieser Einrichtung nur noch zu dritt gearbeitet und dementsprechend wurde die Stundenzahl für die Mitarbeiter erhöht. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
Sehr geehrte Frau Bader, auf Grund von Bauarbeiten im Neubaugebiet, die zwar gestern durch die Bauherren angekündigt worden sind, kam unser Kind heute zu spät in den Kindergarten und wurde an der Türe auf Grund der Verspätung durch das Personal abgewiesen. Gestern wurde noch abgekündigt, dass eine Nebenstraße als Ausweichweg befahren werden kan ...
Hallo, wir haben unsere tochter damals kurz nach der geburt im einzigen kindergarten in unserem ort angemeldet, dort sagte man uns schon, dass wegen hoher nachfrage im nebenort ein zweiter aufmachen würde. Dieser war allerdings ebenfalls direkt voll und wäre für uns da wir nicht mobil sind und im ort wo wir wohnen auch arbeiten, unvorteilhaft ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn 4 Jahre alt befindet sich in einem offen AWO Kindergarten. Neulich wurde er von einem gleichaltrigen Kind dermaßen dolle gebissen, dass er noch Tagelang sichtbare Verletzungen hatte. Dieses besagte Kind ist bereits bekannt. Mehrere Kinder wurden schon gebissen oder anderweitig verletzt. Dies geht ...
Hallo Fr. Bader, Ich habe momentan ein großes Problem mit der Kita meiner 4jährigen Tochter. Seit 20.6.25 (mit 3 wöchiger Unterbrechung wegen Schließzeit der Kita) muss ich meine Tochter mindestens 1x/Woche aus der Kita abholen wegen eines angeblichen Läusebefalls meiner Tochter. Ich habe in den ganzen Wochen gerade wirklich einmal einen Läuse ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter besucht ein privates Kita, da steht "Kündigung zum Monatsende". Wir haben einen Platz in anderem Kita zugesagt, näher, praktischer, billiger usw, und zwar ab November 2025. Im März/April 2025 habe ich gefragt ob März 2026 geht, wegen meiner Weiterbildung und das hat gepasst. Das Problem ist jetzt, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall: Mein Sohn besucht seit 3 Monaten eine Kita- er geht dort in eine Krippengruppe. Er ist 1,5 Jahre alt. Das Außengelände wird sich mit allen Kindern der Einrichtung geteilt. Dort stehen auch Spielgeräte, die für Kinder ab 3 Jahren zugelassen sind. Hierunter ein hohes kletterger ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung