Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation: Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist jetzt im Dezember 2025 8 Monate alt. Wir bekommen Elterngeld und stocken mit Bürgergeld auf. Nach aktueller Gesetzeslage kann ich bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mein Kind auch zuhause betreuen, was eine Arbeitsaufnahme unmöglich macht. Mit meinem Arbeitgeber hatte ich nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit vereinbart. Nun sieht die BG Reform vor, dass die Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr durch eine Einrichtung übernommen werden soll, ich mich um einen Platz zu bemühen habe und eine Arbeitsaufnahme Pflicht ist. Nun bin ich ja aber zur aktuellen Gesetzeslage in Elternzeit gegangen und kann nicht so einfach an den Arbeitsplatz zurück kehren. Dort ist ja eine Vertretung eingesetzt. Was wird nun passieren? Zwingt nicht das Jobcenter zu einer Kinderbetreuung (auch wenn ich eine andere Kita zu ihrem 2. Geburtstag habe, die mich aber nicht früher aufnehmen kann) oder streichen die mir das BG (was finanziell natürlich nicht haltbar ist) oder kann ich argumentieren? Dass ich eben zum 2. Geburtstag eine Betreuung habe und so auch mit dem Arbeitgeber vereinbart habe.