Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites Kind sind wir jetzt darauf gestoßen, dass sich bei Selbständigen (zu denen sie nun ja zählt) der Bemessungszeitraum verschieben lässt. Momentan wäre ja das Kalenderjahr 2025 der Bemessungszeitraum - allerdings war ihr Einkommen aus der selbständigen Arbeit verschwindend gering, sodass sie nur den Mindestsatz an Elterngeld beziehen könnte. Unter welchen Umständen könnte der Bemessungszeitraum verschoben werden? 2024 hätte sie ja Elterngeld für Kind 1 bezogen, ebenso wie 2023. Somit wäre dann 2022 maßgeblich für die Berechnung des neuen Elterngeldes. Vielen Dank für Ihre Auskunft!