Valerie1111
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle heißt es bisher, dies würde aufgrund der 40-Stunden-Woche nicht gehen. Ist das richtig? Falls nicht, wo steht denn, das es doch geht? Mit freundlichen Grüßen, Valerie
Hallo, Ein Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn er zur Berufsbildung beschäftigt ist. Als Berufsausbildung gelten die betriebliche Ausbildung, der Vorbereitungsdienst in den einzelnen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes, Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, und die Vorbereitung auf die Promotion im Rahmen der Graduiertenförderung. Das steht so in den Richtlinien zum BEEG. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist so nicht korrekt. Das Elterngeldgesetz besagt eindeutig, dass Pflichtpraktikums während eines Studiums von der maximalen Stundengrenze von 32h/Woche ausgenommen sind (Punkt 1.6.2.1. der Richtlinien zum Elterngeldgesetz): "Ein Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn er zur Berufsbildung beschäftigt ist. (...) Als Berufsausbildung gelten die betriebliche Ausbildung, der Vorbereitungsdienst in den einzelnen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes, Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, und die Vorbereitung auf die Promotion im Rahmen der Graduiertenförderung." Wird dein PJ also in der Studienordnung vorgerschrieben, ist es kein Problem. Sollte deine Aufwandsentschädigung allerdings steuerpflichtig ausgezahlt werden würde diese mit deinem Elterngeld verrechnet und dieses entsprechend verringern.
Valerie1111
Eigentlich ist die Aufwandsentschädigung die man im PJ bekommt steuerfrei, da ich aber Steuerklasse 5 bin, weil ich verheiratet bin, zahle ich halt Steuern darauf, weil es da ja keine Freigrenze gibt. Das sind ca. 600-700€ pro Monat... Gilt das dann bei mir als steuerpflichtig?
Dojii
Wenn es auf deiner Abrechung als steuerpflichtig ausgewiesen wird, wird es angerechnet. Ob du dann tatsächlich Steuern zahlst oder nicht, weil der Betrag so gering ist, dass (noch) keine Steuern anfallen, spielt keine Rolle. Es wird nur geprüft, ob eine Versteuerungspflicht für dieses Einkommen besteht.
Valerie1111
Auf meiner Abrechnung werden Steuern abgeführt, aufgrund der Steuerklasse. Aber wenn ich zum Beispiel nicht Steuerklasse 5 wäre, dann müsste ich halt auch keine Steuern zahlen. Daher ist mir nicht klar inwieweit das als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Aber selbst wenn es steuerpflichtig wäre, könnte ich Elterngeld kriegen und das Gehalt würde dann abgezogen?
Dojii
Wenn du keine Steuern zahlst heißt das nicht automatisch, dass dein Gehalt nicht steuerpflichtig ist, sondern eher, dass der Betrag so gering ist, dass keine Steuern anfallen. Aber ja, du bekommst Elterngeld, nur eben wird deine Vergütung darauf angerechnet und du bekommst weniger Elterngeld. Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, es gleicht also das aus, was du weniger verdienst, weil du zuhause beim Kind bleibst. Je mehr du weiter verdienst, umso weniger muss das Elterngeld ausgleichen also um so geringer fällt dein Elterngeld aus.
Valerie1111
Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen.
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