User-1772391887
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit unserem zweiten Kind schwanger und befinde mich aktuell noch in Elternzeit für unser erstes Kind. Aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden war ich vom 26.01.2026 bis zum 05.02.2026 arbeitsunfähig krankgeschrieben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die Monate Januar und Februar im Bemessungszeitraum für das Elterngeld unseres zweiten Kindes ausgeklammert werden können. Über eine kurze Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
misses-cat
Du bist komplett Zuhause? Also arbeitest nicht in Elternzeit? und selbst wenn wäre das erst interessant wenn du ins Krankengeld rutschen würdest
Die letzten 10 Beiträge
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes