Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung

Frage: Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung

User-1772391887

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit unserem zweiten Kind schwanger und befinde mich aktuell noch in Elternzeit für unser erstes Kind. Aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden war ich vom 26.01.2026 bis zum 05.02.2026 arbeitsunfähig krankgeschrieben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die Monate Januar und Februar im Bemessungszeitraum für das Elterngeld unseres zweiten Kindes ausgeklammert werden können. Über eine kurze Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen


misses-cat

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Du bist komplett Zuhause? Also arbeitest nicht in Elternzeit? und selbst wenn wäre das erst interessant wenn du ins Krankengeld rutschen würdest 


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