Fischstäbchen
Hallo Frau Bader, Heute mittag hatte mein Sohn einen Schulunfall. Er hat in der Pause einen Ball ins Gesicht bekommen. Dadurch hat er eine kleine Platzwunde, die wir jetzt selber versorgt haben, und sein Brillengestell ist zerbrochen. Ich war ohnehin gerade da um ihn abzuholen und bin dann direkt mit ihm zum Sekretariat. Die Sekretärin war noch da, wollte aber heim. Aussage: da zahlt keine Versicherung der Schule für, sie muss jetzt los. Ich war ziemlich perplex und habe jetzt auch recherchiert. Laut Google zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings wurde auch keine Unfallanzeige aufgenommen, die Platzwunde auch ignoriert. Falls es relevant ist, es ist eine Privatschule in NRW. Kann ich auf eine Unfallanzeige bestehen? Die Sekretärin ist wohl erst am Montag wieder da. Und wer zahlt für das neue Gestell? Vielen Dank!
KielSprotte
Wer hat denn den Ball geworfen? Wurde absichtlich ins Gesicht gezielt, hat dein Sohn nicht gefangen, ist er anderen Schülern ins Spiel gelaufen und dadurch Ball auf der Nase gelandet.....du siehst das kann man pauschal nicht beantworten. Du schreibst Pause, wolltest ihn aber gerade abholen - widersprichst sich irgendwie?!
Fischstäbchen
Er war beim Fußballspielen und dabei ist ihm ein Ball ins Gesicht geflogen. Mein Sohn hat im Rahmen eines Nachteilsausgleiches verkürzte Schultage. Daher wird er von mir Mittwochs im Laufe der Mittagspause abgeholt (diese geht 1 Stunde und je nach Terminen bzw Arbeit kann ich ihn mal früher und mal später holen). Ich war gerade angekommen und suchte ihn, als er mir weinend entgegen kam.
Ani123
Gehen sie mit ihrem Kind zum Durchgangsarzt (z. B. Krankenhaus) und lassen die Verletzungen dokumentieren. Das kann von Relevanz sein, wenn es zu weiteren gesundheitlichen Problemen kommt, wie z. B. Schädel-Hirn-Trauma. Der Durchgangsarzt wird eine Meldung an die BG der Schule geben. Sollte die Schule keine geben nimmt die BG Kontakt dahin auf, damit die den Bericht bekommen. Die Schule hat eine Haftpflichtversicherung. Diese sollte für den Schaden der Brille aufkommen. Der Unfall muss ins Unfallbuch eingetragen werden. Ein Unfallbericht für die BG muss geschrieben werden, wenn ein Arzt aufgesucht wird. Vorher muss es nicht gemacht werden. Wenn es ein Unfallbericht gibt haben sie Anspruch auf eine Kopie.
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