Fischstäbchen
Guten Tag Frau Bader, Folgende Situation: meine Tochter, 5. Klasse, hat am Ende der letzten Stunde beim Fegen geholfen. Während der Schulzeit dürfen keine Handys benutzt werden. Da sie uns aber nach dieser Stunde anrufen wollte, hatte sie es ausgeschaltet in der Tasche ihres Pullovers. Ein Mitschüler schubste sie mutwillig, wobei das Handy rausfiel. Jetzt hat es mittig auf dem Display einen Sprung und Riss, der Bildschirm funktioniert noch. Im Klassenraum waren auch noch ein paar Mitschüler und der Lehrer, aber alle waren mit saubermachen beschäftigt und haben es laut meiner Tochter nicht mitbekommen. Was nun? Sie sagt der Sprung sei sehr störend, da er ja auch mittig ist. Wie sieht es da rechtlich aus? Wer haftet? Ich will da eigentlich auch kein Fass aufmachen, aber der Junge schubst öfters meine Tochter und es ist ja auch ein Schaden entstanden. Liebe Grüße
Hallo, ab dem siebten Lebensjahr ist man deliktsfähig, d.h., man haftet für Schäden, die man anderen zufügt. Dies übernimmt aber die Haftpflichtversicherung. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
Der Junge haftet. Wenn seine Eltern eine Haftpflichtversicherung für ihn abgeshlossen haben, dann zahlt diese. Er wollte ja nicht das Handy kaputt machen, das war also keinee Absicht. Haben die Eltern keine Versicherung und wollen auch nicht zahlen, kannst du sobald der Junge 18 ist den Schaden von ihm selbst verlangen. (Die Eltern haften nicht für Schäden, die ihr Knd verursacht, daher müssen sie es auch nicht bezahlen)
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