Ich bin seit dem 11.09.2025 in einer Mutter-Kind Einrichtung. Diesen Schritt bin ich freiwillig gegangen weil ich nach der Geburt wieder zu Cannabis und Alkohol gegriffen habe. Im Hilfeplangespräch am 4.11.2025 sagte mir das Jugendamt das es noch eine Kindeswohlgefährdung wäre wenn ich zu dem Zeitpunkt die Einrichtung  verlassen hätte.Meine Frage ist jetzt wie es rechtlich aussieht wenn ich im Januar sage das ich dann gehen möchte!? In der Zeit waren alle UKs sauber und ich war auch schon einen Tag mit meinem Sohn zu Hause. Vielen Dank und ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten.