Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita-Platz-Zusage von Einrichtung wieder abgesagt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita-Platz-Zusage von Einrichtung wieder abgesagt

laney35

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Hallo Frau Bader, wir haben in München unseren jüngeren Sohn (im September 8 Monate) bei der Kita seiner älteren Schwester (im September 2J, 1M) über den in München zu nutzenden Kita-Finder u.a. in der Einrichtung der älteren Schwester zur Ganztagsbetreuung angemeldet - unsere Wunschlösung. Wir haben Ende März auch tatsächlich eine Zusage über den Kita-Finder für einen Betreuungsplatz in der Wunsch-Kita erhalten und haben uns sehr gefreut. Einen Vertrag haben wir noch nicht unterschrieben. Nun hat uns Anfang Juni die Leitung der Kita angerufen und darüber informiert, dass auf Grund von inzwischen aufgetretenem Personalmangel (Schwangerschaft, Krankheit und Kündigung) sie die Zusage nicht länger aufrecht erhalten können und uns gebeten, nach einem Platz in einer anderen Einrichtung zu suchen. Darf die Einrichtung das einfach so? Uns entstehen nun gravierende Nachteile bei der Suche nach einem neuen Kita-Platz, da wir uns nun wieder "hinten anstellen" dürfen - und das nicht mal 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung. Die Stadt München hat uns nun einen Kita-Platz in einer anderen, weiter entfernten Einrichtung angeboten, dort wird aber (ebenfalls aus Personalmangel) nur "erweitert über Mittag", also bis 14:00 Uhr angeboten - kein Ganztagesplatz. Die Entfernung können wir verschmerzen, wir benötigen aber einen Platz bis 16:00 Uhr. Kann ich die Stadt dazu auffordern, einen Platz in Ganztagsbetreuung anzubieten? Vielen Dank Elaine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich weiß nicht, wie die Geschichte mit dem Kita-Finder abläuft und kann deshalb auch nicht beurteilen, ob bereits ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist. Diese App können zum einen die freien Plätze aufzeigen, zum anderen aber auch verbindlich Verträge schließen. Das weiß ich nicht. 2. Sie haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz in vertretbare Entfernung. Nicht auf einen Platz in dem Kindergarten, wo die große Schwester ist. 3. Der Umfang bemisst sich nach den Bedürfnissen. Das bedeutet, dass ihre tatsächliche Arbeitszeit über den Umfang des Anspruchs entscheidet. Liebe Grüße NB


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