KatrinLa92
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten darf. Bin beim Zahnarzt tätig. Können Sie mir helfen ob ich in dem Zeitraum Trott Gehalt bekomme? Es gibt keinen neuen Arbeitsvertrag, mündlich wurde nur über Teilzeit nach meiner Rückkehr gesprochen . Mein "alter" Vertrag ist noch vollzeit und unbefristet. Freundliche Grüße Katrin
Neverland
Du bekommst das dann, was du auch ohne BV bekommen würdest. Sofern du VZ arbeiten kannst und auch willst, dann VZ. Wenn Du nur TZ arbeiten kannst, zB mangels Kinderbetreuung und dir mündliche Absprachen wichtig sind, dann TZ. Ist halt immer eine Grauzone, denn theoretisch braucht es keine Schriftform für den AV und irgendwelchen Änderungen. Man kann also auch hingehen und sagen - ehrlicherweise - ohne BV wäre ich in TZ arbeiten gegangen, also bleibe ich dabei. Die Schriftform dient halt immer der Beweisbarkeit, niemand kann sich am Ende herausreden. Bedeutet aber auch, Du kannst eben auch sagen, egal was ich gestern gesagt habe, es ist noch nichts fest, also nehme ich VZ. Wichtig ist halt auch, da ein BV jederzeit aufgehoben werden kann bzw eben auch der Grund dafür wegfallen kann, Du musst auch so arbeiten können.
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