Jay1905
Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenkasse die U2-Umlage daher nicht an ihn auszahlt. Auf Nachfrage meinerseits bei der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit wurde mir lediglich der Gang zum Anwalt empfohlen, da man sich nicht zuständig fühlt. Gibt es noch weitere Anlaufpunkte, die in solchen Situationen finanziell einspringen? Oder sollte ich mich angesichts einer (wahrscheinlich) drohenden Insolvenz meines AG arbeitssuchend melden, obwohl ich nach der anstehenden Geburt noch im Mutterschutz sein werde und eigentlich ein Jahr Elternzeit geplant ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen werde? Mit freundlichen Grüßen Jay1905
Hallo, Das klingt nicht gut. Fachanwalt f Arbeitsrecht, und zwar schnellstens! Liebe Grüße NB
mellomania
Ja und ja. Vorsorglich würde ich mit der arbeitsagentur sprechen, da du ohne Arbeitgeber keine elternzeit hast. Auch Anwalt würde ich dringend empfehlen
Mitglied inaktiv
Neben Anwalt ganz schnell beim Arbeitsamt melden....
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