Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren

Frage: Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren

emmadilemma

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Hallo, Unser Pflegekind lebt seit 4 Jahren, also seit seiner Geburt in unserer Familie ohne jeglichen persönlichen Elternkontakt bisher.  Die Mutter hat gar kein Inetresse, doch der Vater versuchte es seit 1 Jahr mal mit 2 Briefen, es gab aber noch keinen persönlichen Kontakt. Im letzten Jahr hat die Mutter uns das Sorgerecht übertragen. Auch die Richterin hatte dem Vater gegenüber eine klare Meinung, er solle sich doch mal mit einer offenen Adoption auseinander setzen, usw... Im letzten Brief (den er an unsere Privatadresse geschickt hat) bat uns der Vater um ein Treffen...er wolle aber alles ohne das Jugendamt machen, das haben wir abgelehnt. Kennen ihn ja gar nicht... Wie stehen denn seine Chancen auf Rückführung, sollte er sich zukünftig mehr ins Zeug legen als bisher? Hätten wir vor Gericht einen Vorteil, da wir das Sorgerecht bereits haben? Müssen wir dem Treffen ohne Jugendamt zustimmen? Wie viele Treffen im Jahr wären denn da "fällig"? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie machen das sehr richtig, es läuft komplett alles über das Jugendamt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kindeswohl nach dieser langen Zeit entspricht, dass es zum Vater geht. Auf jeden Fall nicht einfach so. Da müssen zuvor regelmäßige längerfristige Umgänge stattfinden. Liebe Grüße NB


Ani123

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Nein sie müssen treffen ohne, das das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt wird, nicht zustimmen und machen. Dass der Kindsvater nicht möchte, dass das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt wird zeigt, dass etwas nicht stimmt. An ihrer Stelle sollten sie das Jugendamt darüber in Kenntnis setzen und um Unterstützung bitten.  Es gibt dann z. B. zwei Möglichkeiten.  1) Das Jugendamt lädt den Kindsvater zu einem Gespräch ein. Im Gespräch wird besprochen wie er sich die Zulunft mit Kind vorstellt. Ggf. werden Umgangstermine vereinbart welche im Jugendamt unter Begleitung eines Mitarbeiters vom Jugendamt und einem Pflegeelternteil stattfinden. Anfangs sind die Termine z. B. 14-tägig oder 4-wöchig für 1-2 Stunden. Wenn der Kindsvater es ernst meint wird erhöhen sich die Termine. Wenn sich eine Bindung aufgebaut hat finden die Treffen ohne Pflegeelternteil statt. Sie wären vor Ort falls was sein sollte. Die Treffen vermehren sich, die Zeiten verlängern sich. Irgendwann darf der Kindsvater alleine im Jugendamt das Kind betreuen. Evtl. erfolgen auch erst Treffen außerhalb des Gebäudes mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes und der Kindsvater darf das Kind dort alleine betreuen. Anfangs meist nur für ca. 30 Minuten. Das erhöht sich. Dafür muss der Kindsvater zeigen, dass er es ernst meint. Dazu gehört, dass er zu den Terminen erscheint und eine Bindung zum Kind aufbaut. Sollte das erfolgen wird die Frage aufkommen, ob eine Rückführung zu ihm gut ist. Sieht das Jugendamt es positiv wird es zur Rückführung kommen. Fast tägliche Treffen, zeitliche Steigerung wo er allein mit dem Kind ist bis hin, dass das Kind tagsüber ganz bei ihm ist. Und dann kommt der Moment, der verschieden vom Jugendamt aus gehandhabt wird. Entweder das Kind verbringt erst eine, dann zwei Nächte beim Kindsvater und ist danach wieder bei ihnen oder es zieht mit der ersten Nacht ganz zum Kindsvater. Das Ganze ist ein Prozess welcher Monate dauern kann. Das Jugendamt wird sehr gut schauen wie er sich um sein Kind kümmern kann. Sobald es da das Kindeswohl gefährdet sieht wird es keine Rückführung geben oder unterbrochen oder abgebrochen. Hinzu kommt der lange Zeitraum, wo es keinen Kontakt gab. Da wird das Jugendamt fragen warum er keinen Umgang wollte und warum er es jetzt möchte.   Als Pflegeeltern sind sie theoretisch auf den Moment einer Rückführung vorbereitet worden. Praktisch möchten sie das nicht, was ich verstehen kann. Gerade, wenn sie keine Bereitschaftspflegefamilie sind, wird davon ausgegangen, dass ein Pflegekind bis zum 18. Geburtstag in der Familie verbleibt. Aber es bleibt das Risiko, dass ein Elternteil das Kind zurück fordert. Da sie schon das Sorgerecht haben müsste der Kindsvater das alleinige Sorgerecht beantragen. Das wird er höchstwahrscheinlich nicht bekommen so lange das Kind nicht bei ihm lebt. 2) Es wird abgewartet. Sie bieten dem Kindsvater an Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen und darüber Ungangstermine zu besprechen. Entweder der Kindsvater geht den Weg oder nicht. So wie es zurzeit scheint eher nicht. In dem Fall ruht alles. Das Jugendamt schaltet sich erst ein wenn der Kindsvater aktiv wird. Dokumentieren sie jegliche Annäherung vom Kindscater. Z. B. Kopie von Briefen,  wenn zufällig persönlicher Kontakt wie er mit seinem Kind umgeht, was wurde von wen gesagt, Zeugen, usw.. Das kann helfen zu zeigen, wie er Kontakt aufnimmt, aber sich nicht an die  Absprache hält.  Es ist keine leichte Aufgabe als Pflegeeltern. Sie haben eine sehr enge Bindung zum Kind aufgebaut, so als wäre es ihr Kind. Trotzdem muss ihnen bewusst sein: Es ihr Pflegekind. Weiß das Kind davon, dass es nicht ihr biologisches Kind ist? Es wird der Moment kommen wo sie es dem Kind mitteilen sollten. Vielleicht ist auch jetzt der Moment. Stellen sie sich vor sie begegnen dem Kindsvater und er sagt zum Kind "Ich bin dein Papa". Da kann es hilfreich sein wenn das Kind weiß,  dass sie die Pflegeeltetn sind. Weiß es das nicht kann die Aussage ein Kind erschrecken. Noch mehr, wenn der Kindsvater sagen würde "Bald wohnst du bei mir", "Ich hole dich bald zum Spielen ab", usw.  Da sollte das Kind wissen, dass das nicht sofort passiert und nur wenn ihr es dem Kind vorher sagt und mit dabei seit. Es sollte verhindert werden, dass das Kind Ängste aufbaut, was bei einem unvorhergesehene kurzen Treffen passieren kann. Wohnt der Kindsvater im gleichen Ort/Stadt wie sie? Besteht die Möglichkeit ihn zufällig zu treffen? Wenn ja wäre es wichtig, dass das Kind weiß,  dass das passieren kann.  Zeitgleich sollte es wissen, dass der Vater es nicht einfach mitnimmt und ihr es über alles mögt.  Sollte es tatsächlich zu einer Rückführung kommen müssen sie loslassen. So wie der Kindsvater sich zurzeit verhält glaube ich da eher nicht dran.  Eine Beispiel um dem Pflegekind zu erklären, dass es ein Pflegekind ist: "Du hattest Baucheltern, welche dich auch sehr mögen, aber es nicht schaffen sich um dich zu kümmern. Dafür gibt es uns, deine Herzenseltern o. ä . Wir haben lange auf dich gewartet und freuen uns sehr darüber als deine Eltern ausgesucht worden zu sein. Das Aussuchen hat das Jugendamt übernommen. Da arbeiten viele Menschen. Die schauen, dass es jedem Kind gut geht. Wenn ein Kind nicht bei den Baucheltern bleiben kann sucht das Jugendamt eine sogenannte Pflegefamilie aus. Eine Pflegefamilie ist ein Paar, welches sich sehr ein Kind wünscht. Das hat es dem Jugendamt gesagt. Das Jugendamt war auch bei uns zu Hause und hat geschaut, wo du schläfst und spielst. Bei diesem einem Kind hat es entschieden, dass das perfekt zu uns passt. Das bist Du. Wir wurden angerufen und durften dich vom Krankenhaus abholen. Seitdem wohnst du bei uns und wir sind glücklich deine "Herzeneltern" zu sein." Ergänzend z. B. dazu: "Dein Bauchpapa hat uns einen Brief geschrieben. Er möchte dich gerne kennenlernen. Wir können uns vorstellen, dass das komisch für dich ist und vielleicht auch ein Grunmeln im Bauch macht. Wir haben ihn auch noch nie gesehen oder wir haben ihn auch sehr lange nicht gesehen. Da dein Papa duch genauso lieb hat wie wir haben wir das Jugendamt angerufen. Das wird einen Termin mit deinem Paoa vereinbaren oder das hat einen Termin mit deinem Papa vereinbart. Wir treffen uns alle zusammen beim Jugendamt: Papa, ein Mitarbeiter vom Jugendamt,  Name der Pflegemutter oder des Pflegevaters und Du. Dort gibt es ein  tolles Zimmer mit ganz hiel Spielzeug. Wenn du möchtest darfst du auch noch Spielzeug von zu Hause mitnehmen,was wir nach dem Treffen dann wieder mit nach Hause nehmen. (Falls vorhanden und von Bedeutung: "Dein Teddy darfst Du auch mitnehmen." ) Ich (Pflegemutter/Pflegevater) bin die ganze Zeit dabei. Das Treffen ist am (Wochentag und wieviele Tage es noch sind. In dem Alter max. 7 Tage vorher mitteilen) oder wenn das Jugendamt den Termin mit Papa vereinbart hat ruft es bei uns an. Wir sagen dir dann den Termin." Wichtig ist zu fragen, ob das Kind noch Fragen hat.  Manchmal reichen die Informationen schon aus. Manchmal fragt das Kind nach. Wichtig ist, die biologischen Eltern nicht negativ darzustellen.  Ein 4-jähriges Kind muss nicht wissen warum es nicht mehr bei seinen biologischen Eltern wohnt. Das Jugendamt kann hhelfend ur Seite stehen,  was wann dem Kind mitgeteilt werden sollte, wie auf Fragen eingegangen wird ohne das Kind zu überfordern, usw.. Tipp: Wenn sie ihrem Kind mitgeteilt haben, dass sie seine Pflegeeltern sind kann es hilfreich sein, dass auch den Bezugspersonen mitzuteilen, wie z. B. Großeltern oder Erziehern seiner Kindergartengruppe. Es kann sein, dass er dort darüber spricht. Die Erzieher können darauf eingehen. Spricht er mit anderen Kindern in der Gruppe darüber kann es z. B. auch in der Gruppe thematisch besprochen werden. Wichtig ist dabei der Austausch mit ihnen, damit sie wissen, wenn er dort was erzählt hat und was und auch was die Erzieher ggf. planen zu unternehmen bzw. gemacht haben. Ich bin Erzieherin und kann schreiben, dass Kinder in der Regel gut mit dem Wissen, dass es selbst ein Pflegekind oder ein Freund ein Pflegekind ist umgehen können. Wichtig ist dem Kind meist, dass es von den Pflegeeltern gemocht wird und sich gut aufgehoben fühlt.  Es gibt Pflegekinder mit gutem Kontakt zu den biologischen Eltern. Und auch da kann es gute Erklärungen geben warum das Kind nicht bei den biologischen Eltern ist.  Erklärung aus SIicht eines Vorschulkindes:  "Meine Baucheltern können sich nicht immer um mich kümmern. Deshalb haben sie mich zu (Name der Pflegeltern) gegeben. Da gehöre ich hin und meine Baucheltern besuchen mich manchmal oder ich bin mal bei ihnen." 


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