Serefina24
Hallo Frau Bader ich brauche dringend Ihren Rat. Ich habe am 13.9.2024 meinen Sohn zu welt gebracht das jugendamt hat mich gezwungen ins mutter kind heim zu gehen da sie erstmal schauen möchte das ich mich gut um die Bedürfnisse meines Kindes kümmern kann, und er gut versorgt ist . Ich habe die Maßnahme vor drei Tagen abgebrochen weil es mir da so schlecht ging. Meinen Sohn habe sie dort behalten er soll jetzt in obut vom jugendamt genommen werden und in eine plegefamilie gebracht werden . Was kann ich tun das ich ihn zurück bekomme und das ich auch die Chance haben mit ihm in eine wohnung zu leben. Mit meinem patner zusammen der mich ja auch unterstützen wird . Ist eine rückführung so schnell möglich er ist erst eine Woche alt .
Hallo, ich kenne die Hintergründe nicht. Es muss ja etwas wesentliches vorgefallen sein, einfach so ordnet das JA kein Mu-Ki-Heim an und nimmt das Kind in Obhut. Und Sie haben, wahrscheinlich trotz Belehrung, die Maßnahme abgebrochen. Sie brauchen eine Beratung vor Ort, wenn Sie bedürftig sind , können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Liebe Grüße NB
Ani123
Wenn Sie ihren Sohn zurück haben möchten werden sie sich sich auf die Anforderungen des JA einlassen müssen. Das bedeutet, dass sie 1) Kontakt zum JA aufnehmen und eingestehen, dass sie einen Fehler gemacht haben, indem sie ihr Baby in der Mutter-Kind-Einrichtung zurück gelassen haben. Ebenso sollten sie mitteilen, dass sie in den 3 Tagen ohne ihm gemerkt haben, wie sehr er ihnen fehlt und dass sie bereit sind an den gewünschten Maßnahmenn teilzunehmen. 2) Wenn das glaubwürdig genug klingt und es einen freien Platz gibt kann es sein, dass das JA zustimmt, dass sie sofort wieder ins Mutter-Kind-Heim zurück können. Dort sollten sie zeigen, wie gut sie sich um ihr Kind kümmern können. Keiner kommt einfach so mit einem Baby/Kind dort hin. Das JA macht das nur, wenn es eine mögliche Kindeswohlgefährdung sieht und davon ausgeht, dass diese mithilfe der Maßnahme abgewendet werden kann. Das Ja hätte das Baby auch direkt nach der Geburt Inobhut nehmen können, wenn es keine Möglichkeit zur Hilfe gesehen hätte. Zumal sie nicht lange dort gewesen sein können, weil in der Regel nach der Geburt ein paar Tage im Krankenhaus folgen. Wenn es keinen freien Platz gibt, aber das JA ihnen glaubt, dass sie sich verändern wollen, kann ein regelmäßiger Umgang bei der Pflegefamilie stattfinden, bis ein Platz frei ist. Wenn ein Platz frei ist ziehen sie mit ihrem Sohn dort ein. Wie lange sie in der Mutter-Kind-Einrichtung bleiben hängt davon ab, wie sie dort eingeschätzt werden. Wenn diese einen guten Eindruck von ihnen haben und sehen, dass sie sich gut um ihr Baby kümmern, sich an Regeln halten, usw., dann können es ein paar Monate sein. Es können auch bis zu 2 Jahre sein. Und selbst dann heißt es nicht, dass das Kind danach mit ihnen zusammen wohnt. Denn wenn daran gezweifelt wird, dass sie das Kindeswohl sicherstellen können, kann das Kind immer noch Inobhut genommen werden. In der Regel erfolgt nach der Mutter-Kind-Einrichtung eine eigene Wohnung und weitere Begleitung über das JA durch eine Familienhilfe. Ein Zusammenziehen mit dem Kindsvater sollte mit dem JA abgesprochen werden, auch nach der Mutter-Kind-Einrichtung, weil das JA schauen wird, ob das für das Kind gut ist. Es ist verständlich, dass sie das möchten, aber wenn das Kindeswohl dann gefährdet ist wird das JA dem nicht zustimmen. Machen sie es trotzdem ist es ein Grund weswegen das Kind Inobhut genommen werden kann. Sie sollten sich daher von dem Gedanken verabschieden, dass sie in naher Zukunft mit ihrem Baby (und Kindsvater) zusammen alleine in einer Wohnung wohnen werden. Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig ist und sie andere Vorstellungen haben als das JA. Zum Wohl ihres Babys sollten sie den Willen zeigen, dass sie für ihn da sind. Der jetzige Weg wird kein leichter, aber wenn sie wirklich wollen, dann schaffen sie das.
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