Susi1508
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind nicht länger betreut wird wie jetzt. Heute habe ich eine Mail bekommen in der es hieß, es ist so und ich habe jetzt eben 19€ mehr zu zahlen an Beitrag und Punkt. Allerdings habe ich nie einen neuen Vertrag unterschrieben und in dem jetzigen Vertrag steht zwar, Änderungen der Zeiten unterliegen dem Träger, aber weiter hinten im Vertrag, es bedarf der Schriftform. Kann ich dagegen anwaltlich vorgehen mit der Chance bei meinem Altvertag mit dem alten Beitrag zu bleiben? Vielen lieben Dank schonmal
Susi1508
Die Mail von heute Sehr geehrte Frau.... wie Sie wissen, wird Ihre Kita St..... ab September 2025 die Betreuungszeit Regelgruppe aufgeben. Alle betroffenen Kinder werden in die Betreuungszeit „Verlängerte Öffnungszeit 6 Stunden (VÖ 6)“ überführt. Wir verstehen sehr gut, dass die Umstellung der Betreuungszeiten für Sie Fragen und Unmut mit sich bringt – insbesondere, wenn Sie den zusätzlichen Betreuungsumfang eigentlich nicht benötigen. Die Entscheidung, ab September ausschließlich VÖ 6 anzubieten wurde nach sorgfältiger Prüfung getroffen und schon vor mehreren Monaten angekündigt, um allen Familien ausreichend Zeit zur Orientierung und Planung zu geben. Wir wissen, dass dies mit einer Beitragsanpassung verbunden ist. In Ihrem Fall wird das 19 Euro im Monat ausmachen. Im Gespräch mit Ihnen wurde in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein finanzielles Entgegenkommen möglich ist. Diese Prüfung haben wir sehr ernst genommen und sorgfältig durchgeführt. Im Ergebnis können wir leider keine individuelle Beitragsreduzierung anbieten. Wir werden für alle Plätze der Einrichtung ab September Personal und Infrastruktur gemäß den Vorgaben für eine VÖ 6-Betreuung vorhalten und dafür die Kosten tragen. Entsprechend müssen auch die Kitagebühren angepasst werden. Ausnahmen oder Sonderregelungen sind in der gültigen Satzung dafür nicht vorgesehen. Wir bitten hierfür um Verständnis
Ani123
Ihnen wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass die Betreuungszeiten ab September erhöht werden. Damit ist die Schriftform gegeben. Dem hätten sie schriftlich widersprechen können. Schriftlich ist keine E-Mail oder Telefonat, sondern auf Postweg mit Nachweis darüber, dass es eingegangen ist (z. B. Einschreiben Einwurf). Es hat eine Prüfung bzgl. der finanziellen Unterstützung gegeben und es wurde angelehnt. Sie schreiben nicht, ob sie den finanziellen Aufwand von 19 € mehr pro Monat nicht leisten können. Sie schreiben, dass sie die erhöhten Betreuungsstunden nicht brauchen. Sie haben von März bis jetzt (Juli) einmal telefonisch Kontakt zur Abrechnung gehabt, sowie Ihr Anliegen bei der Kitaleitung geschildert. Haben Sie weiteres unternommen? Ein schriftlicher Widerspruch? Im Nachhinein wäre er vermutlich abgelehnt worden. Begründung siehe eine Nachricht von ihnen oben. Es betrifft alle Kinder und sie wurden rechtzeitig darüber informiert. Einen neuen Vertrag bedarf das nicht. Sie hätten die Möglichkeit gehabt , nachdem ersichtlich wurde, dass es keine Sonderregelung für sie geben wird, einen anderen Kitaplatz zu suchen. Dass es so lange dauerte bis es eine Rückmeldung gab ist meist kein gutes Zeichen. Ihnen bleiben jetzt mehrere Möglichkeiten: - Akzeptieren und die 19 € mehr bezahlen - akzeptieren und weil sie es sich finanziell nicht leisten können einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Gemeinde/Stadt stellen. Sollte der Bedarf bestehen wird er genehmigt. - nicht zahlen und deshalb Streit mit der Kita haben - Einen anderen Kitaplatz suchen.
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