Unser Kind besucht einen Kindergarten in AWO-Trägerschaft. Vor kurzem haben wir ein Schreiben erhalten, dass die AGBs von Seiten der AWO ab 1. Oktober geändert werden. Wir erhielten inzwischen auch ein 10-Seitiges Schreiben mit den neuen AGBs. Da die AGB-Änderung an einigen Stellen Nachteile für uns und andere Eltern bedeuten würde, wollte ich fragen, ob eine einseitige Änderung der AGB einfach möglich ist oder nur mit Zustimmung (Unterschrift) der Eltern? In den AGBs steht nur, dass die AGBs mit der Unterschrift beim Aufnahmevertrag automatisch anerkannt werden. Allerdings galten damals als unser Kind in die Kita kam ja noch die alten AGBs. Unsere Kita-Leiterin ist leider schon seit Wochen krank und ihre Stellvertreterin kennt sich, wie sie sagt, mit dem Thema nicht aus, sodass wir vom Kindergarten keine Auskunft erhalten konnten.
von LilaLaune123 am 10.10.2023, 12:32