Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflussen? Wird das Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet und bleibt die Höhe unverändert? Gleichzeitig wäre es vorteilhaft, wenn mein Mann in Steuerklasse III wechselt, oder? Dann würde sich unser Nettogehalt nach der Geburt des Kindes erhöhen. LG