NicoleLdaS
Guten Tag, die selbe Frage wie in einem Beitrag von 2015. Mein Mann und ich haben im April 2020 geheiratet, im Juni war ich schwanger, im August änderten wir die Steuerklassen rückwirkend zum Tag der Heirat für mich in 3, für meinen Mann in 5. Das Finanzamt hat das erst im Oktober korrekt an den Arbeitgeber übermittelt, dieser sagt allerdings es sei nicht rückwirkend sondern nur zum 1.09. übermittelt. Deshalb haben wir keine Korrektur der Lohnbescheinigungen erhalten, was sich negativ auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt, weil dieses nicht auf Grundlage der Steuerklasse 3 berechnet wird. Der Arbeitgeber sagt, es wäre eine Korrektur ohnehin nicht mehr möglich, da der Dezember schon durch war und rückwirkend, ohne Meldung vom Finanzamt sowieso nicht (dieses sagt aber sie haben es übermittelt). Was kann ich da noch tun, damit mein Elterngeld trotzdem noch mit Steuerklasse 3 berechnet wird?
Hallo, nach der Richtlinie zum BEEG ist die entscheidende Frage, wie es vom Finanzamt berücksichtigt wird. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader, mein Ehemann ist Grenzgänger im benachbarten 10km entfernten Österreich. Wir wohnen gemeinsam in Deutschland. Sein Gehalt wird somit komplett in Deutschland versteuert, allerdings über vierteljährliche Vorrauszahlungen ans unser deutsches Finanzamt. Nun hat mein Ehemann Elterngeld für 2 Monate beantragt (Deutschland i ...
Liebe Frau Bader, meine Partnerin und ich sind seit 10 Jahren zusammen. Unsere Tochter ist fünf und die zweite Tochter erwarten wir im April 2020. Wir möchten im Februar 2020 heiraten. Ich selbst bin Bundesbeamter im hD, meine Partnerin befindet sich im Arbeitsverhältnis, mit dauerhaften Arbeitsvertrag. Mein Verdienst ist höher, meine Partnerin „s ...
Hallo Frau Bader, da mein Mann bis Oktober 2019 noch studiert hat (nur mit kleinem Nebenjob) und ich immer einen Vollzeitjob hatte, hatte ich die Steuerklasse 3 und er 5. Seit Mitte Oktober 2019 hat auch er einen Vollzeitjob und da wir ähnlich viel verdienen, haben wir zum 1.1.2020 in die Steuerklassen 4 /4 gewechselt. Nun stellten wir ersch ...
Hallo Frau Bader, in sechs Monaten erwarten wir wieder Nachwuchs und mir schwirren noch etliche ungeklärte Fragen im Kopf herum. Wir werden im September diesen Jahres heiraten, im November wird Baby Nummer 2 zur Welt kommen. Unsere erste Tochter kam am 30.04.19 zur Welt, ich habe Elterngeld für ein Jahr bezogen und nun meine Elternzeit noch b ...
Hallo, wir sind gerade am Rechnen, ob unser Steuerklassenwechsel für die höhere Berechnung des Elterngeldes noch rechtzeitig war. Daten: bisherige Steuerklassen: 4 und 4 neue Steuerklassen ab September 2020: Ehefrau 3, Ehemann 5 Geburtstermin: 30.04.2021 Beginn Mutterschutz (4 Wochen davor): 20.03.2021 Verstehe ich es so richtig, vorausg ...
Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Mein Mann und ich haben im Februar geheiratet. Vorher hatte ich die Steuerklasse I. Mit der Hochzeit wurde uns beiden automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Anfang August wurde unser Antrag auf Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet. Hier haben wir für mich die Steue ...
Hallo Frau Bader, Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und wir haben versäumt die steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Hier die Daten: Geburtstermin 8. 8.2022 Mutterschutz ab 27.6.2022 Steuerklasse gewechselt gültig ab Februar 2022. Für den Monat Juli könnte ich ja auf die Ausklammerung verzichten. Ist es zusätzlich möglich dass ich den S ...
Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekom ...
Liebe Frau Bader (und gerne an alle), meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich ...
Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld