Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

Hallo Frau Bader, Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und wir haben versäumt die steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Hier die Daten: Geburtstermin 8. 8.2022 Mutterschutz ab 27.6.2022 Steuerklasse gewechselt gültig ab Februar 2022. Für den Monat Juli könnte ich ja auf die Ausklammerung verzichten. Ist es zusätzlich möglich dass ich den Start Mutterschutz nach hinten verschiebe durch weiter arbeiten bis 31.6.? So würde ich ja dann auf 6 Monate in Steuerklasse 3 statt 5 kommen. Vielen Dank vorab Viele Grüße Anja

von Anjamareike am 31.01.2022, 21:20



Antwort auf: Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

Hallo, es wird die Lohnsteuerklasse gewält, die Sie primär inne hatten. Wenn es gleich viele Monate sind (6), gilt: Galten die Abzugsmerkmale in der gleichen Zahl der Kalendermonate und kann somit ein Überwie-gen nicht festgestellt werden, wird das Merkmal zugrunde gelegt, das zuletzt galt (RL BEEG 2c.3.2.2) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2022



Antwort auf: Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

Du darfst auf deinen vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten wie du lustig bist, du bekommst ihn nur hinten nicht angehängt. Nur die acht Wochen nach der Geburt musst du machen. (Mein ET war der 4.12., ich brauchte den Oktober auch als Zählmonat nach dem Steuerklassenwechsel und bin daher erst im November in den Mutterschutz. Abgesehen von der Inkompetenz meiner bezügezahlenden Stelle, war das völlig unkompliziert.)

von Schmetterfink am 01.02.2022, 08:14



Antwort auf: Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

braucht man nur noch 6 Monate? Ich meine es waren 7. Aber das kann man ja nachlesen. Ob du den Mutterschutz nach hinten verlegen musst, kommt auch drauf an. Ich habe auch im Mutterschutz volles Gehalt bezahlt bekommen, da hatte ich also keine Gehaltseinbußen und brauchte die Monate nicht ausklammern lassen. Wenn das bei dir auch so sein sollte, dann kannst du wie geplant in den Mutterschutz gehen. Ansonsten wenn es dir gut geht kannst du natürlich auch weiter arbeiten.

von mamavonbaby am 01.02.2022, 10:10



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