ekni
Sehr geehrte Frau Bader, wenn Sie mir folgende Frage beantworten könnten. Wenn ich noch jetzt während des Mutterschutzes (Anfang war 13. März 2013) die Steuerklasse (gültig ab Monat Mai 2013) auf 5 ändere, dass mein Mann dann 3 hat, wird es eine negative Auswirkung auf Elterngeldbetrag und Mutterschaftsgeldbetrag haben? Oder sollten wir noch 8 Wochen nach der Geburt abwarten. Jetzt haben wir eine Kombination ich 3 mein Mann 5. Ich vermute, dass es keine Auswirkung habe darf, doch bin mir nicht zu 100% sicher. Die Elterngeldstelle erreiche ich telefonisch auch nicht. Der Geburtstermin war am 24.04.13, das Baby lässt aber auf sich noch warten. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe. Gruß Ekaterina
Hallo, die Steuerklasse spielt beim Elterngeld bei der Ermittlung eine Rolle.ganz ausführlich erklärt wird dies auf Seite 13 der Broschüre des Ministeriums. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Viele Grüße, NB
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