Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG verlängert. Nun ruht mein Arbeitsvertrag laut AG und ich komme auch nicht ins Beschäftitungsverbot. Das passt ja soweit. Ich frage mich nun, ob ich dennoch die Möglichkeit habe den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu erhalten. Ist es richtig, dass ich hierfür die aktuelle Elternzeit schriftlich zum rechtzeitigen Zeitpunkt beim AG beenden muss? Wenn ja, reicht da ein "Einzeiler" aus? Ich danke Ihnen herzlich im Voraus! Freundliche Grüße Nayla