Nayla1990
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG verlängert. Nun ruht mein Arbeitsvertrag laut AG und ich komme auch nicht ins Beschäftitungsverbot. Das passt ja soweit. Ich frage mich nun, ob ich dennoch die Möglichkeit habe den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu erhalten. Ist es richtig, dass ich hierfür die aktuelle Elternzeit schriftlich zum rechtzeitigen Zeitpunkt beim AG beenden muss? Wenn ja, reicht da ein "Einzeiler" aus? Ich danke Ihnen herzlich im Voraus! Freundliche Grüße Nayla
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Liebe Frau Bader, ich weiß, sie bekommen andauernd Fragen wegend es MU-Geldes. Aber auchmit der Suchfunktion fand ich keine richtig befriedigende Antwort, deshalb: Ich bekomme z. Zt. Erziehungsgeld für meinen Sohn, 13 Monate. Im Januar kommt unser nächstes, also im EU vom ersten. Das mir MU-Geld zusteht, weiß ich, aber bekomme ich das dann fü ...
hallo, ich hab eine etwas kompliziertere frage. und zwar: mein sohn wird am 20. juni 2004 drei jahre alt. d.h. solange bin ich im erziehungsurlaub und somit eigentl. noch fest angestellt in meiner firma. angenommen ich würde jetzt so im april 2004 wieder schwanger werden und in der zeit vom ende des erziehungsurlaubes vom ersten kind,bis zu ...
Hallo Frau Bader, ich hätte 2 Fragen: Erste Frage Wir haben im März 2013 unser erstes Kind bekommen und erwarten Mitte September unser zweites Kind. Die Elternzeit wurde vorzeitig beendet und Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ausbezahlt. Mir bzw. uns geht es um die Höhe der Mutterschaftsgeld. Meine Frau hatte vor dem 1. Kind die Steuerklasse 3 w ...
Guten Tag Frau Bader, mein erstes Kind kam am 22.02.2014 zur Welt, seit dem bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre angemeldet, Also läuft die Elternzeit noch bis 2017. Ich habe Elterngeld auf 2 Jahre erhalten ( Jan. 2016 das letzte Mal Geld erhalten). Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher ET 13.09.2016. Da bin ich ja ...
Hallo, ich bin mit meiner ersten Tochter noch bis März in Elternzeit und erhalte Elterngeld. Nun bekommen wir im Juni unser zweites Kind. Wie berechnet sich das Elterngeld und auch das Mutterschaftsgeld? Wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate vom Elterngeld berechnet? Vielen Dank
Liebe Frau Bader, mich würde folgendes interessieren: wenn mein erstes Kind am 10.04.17 geboren ist und die Elternzeit vom ersten Kind bis 30.04.19 ist. wenn ich jetzt während der Elternzeit von Kind eins erneut schwanger werde und das zweite Kind zum Beispiel am 25.04.19 geboren wird bekomme ich dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim erst ...
Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019. Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbar ...
Hallo Frau Bader. Ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger. Wenn dieses zur Welt kommt, werden die Kinder einen Altersunterschied von 15 Monaten haben. Geplant ist, dass ich nach der Elternzeit von Kind 1 (1 Jahr)wieder 2 Tage arbeiten gehe. Nun meine Fragen: 1.) Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich beim zweiten Kind? ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und möchte erneut schwanger werden. Außerdem möchte ich demnächst auf 450€-Basis arbeiten gehen. Vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Die Frage die mich jetzt beschäftigt ist wie es sich dann mit dem Mutterschaftsgeld für das zweite Kind verhält. Wenn ich meine Elternzeit ...
Hallo Fr Bader, meine Frau ist gerade mit unserem ersten Kind in Elternzeit. Sie erhält zum jetzigen Zeitpunkt Elterngeld (Höchstsatz) und hat zusätzlich seit 2 Monaten einen kleinen Stellenanteil 350Euro bei ihrem Arbeitgeber welcher beim Elterngeld rausgestürzt/verrechnet wird. Die eingereichte Elternzeit von 12 Monaten geht bis ca. 1.No ...
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