Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld während Elternzeit für zweites Kind.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld während Elternzeit für zweites Kind.

EmmaJonas

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Hallo Frau Bader, ich hätte 2 Fragen: Erste Frage Wir haben im März 2013 unser erstes Kind bekommen und erwarten Mitte September unser zweites Kind. Die Elternzeit wurde vorzeitig beendet und Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ausbezahlt. Mir bzw. uns geht es um die Höhe der Mutterschaftsgeld. Meine Frau hatte vor dem 1. Kind die Steuerklasse 3 wegen Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes. Nach der Mutterschutzfrist haben wir die Steuerklassen gewechselt und meine Frau hat die Klasse 5 genommen. Wie ist der Zuschuss vom Arbeitgeber zu errechnen? Sind die letzten 3 abgerechneten Monate vor der Schutzfrist, d.h. November 12 bis Januar 13 (mit Steuerklasse 3) oder das fiktive Nettogehalt vor der neuen Schutzfrist, d.h. Mai - Juli 2015 (mit Steuerklasse 5), und somit natürlich weniger Zuschuss, maßgeblich. Zweite Frage: Erwirbt sich meine Frau in der Schutzfrist für das 2. Kind wieder einen Urlaubsanspruch? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus. Viele Grüße Familie M.


Sternenschnuppe

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Es gibt das geiche BRUTTOmutterschutzgeld wie beim ersten Kind. Versteuert nach der jeweilig aktiven Steuerklasse, also nun der 5. Urlaub wird erneut erworben in der Mutterschutzfrist. Elterngeld wisst ihr ?


EmmaJonas

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Erstmals vielen Dank! Elterngeld ist eigentlich klar: Für die Frau der Grundbetrag von 300,00 € + Zuschlag für´s erste Kind. Aber nochmals: In § 14 MuSchG steht doch "die letzten 3 abgerechneten Monate vor der Schutzfrist", würde das nicht Nov.12 - Jan.13 bedeuten, und somit höheres Mutterschaftsgeld?


Sternenschnuppe

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Wie oben geschrieben. Es ist doch der gleiche Bruttobetrag. Was netto rauskommt entscheidet die tatsächliche Steuerklasse. Und das ist die 5. Es wird doch jetzt ausgezahlt und jetzt versteuert.


EmmaJonas

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Liebe Sternenschnuppe, da siehst du was falsch. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ist steuerfrei (keine Abzüge bei Auszahlung) und unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Die Steuerklasse bei der Auszahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist völlig irrelevant. Es geht rein um die Berechnungsgrundlage und hier ist die Steuerklasse maßgeblich. Und bei Berechnungsgrundlage mit Steuerklasse ist der Zuschuss einfach viel höher. Oder verstehe ich hier was falsch?


EmmaJonas

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Hallo Frau Bader, Hallo Sternschnuppe, erstmals muss ich sagen, dass ich sehr enttäuscht bin von den Antworten zu meiner Fragen. Nach weiteren intensiven Recherchen meinerseits konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Steuerklasse vom damaligen Bezugszeitraum maßgeblich ist zur Berechnung des Mutterschaftsgeld. Zudem sind tarifliche Gehaltserhöhungen ebenfalls noch zu berücksichtigen. Meine Nachforschungen haben uns viel Geld eingebracht. Wäre ich mit Ihren Antworten zufrieden gewesen, na ja. Eine Bitte. Sollten Sie die Antworten nicht genau wissen, da sagen Sie das und geben keine falschen Anworten, da wohl zuviele diesen vertrauen. RM


KathiR86

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Hallo EmmaJonas, wir haben aktuell genau dieselbe Situation bezügöich des Mutterschaftsgeldes und der geänderten Steuerklasse. Leider konnte ich bei meinem bisherigen Recherchen keinerlei Rechtssicherheit oder klare Aussagen erlangen. Könnten Sie mir sagen mit welche Gesetzestexten bzw Urteile Sie Ihren Anspruch durchsetzen bzw darlegen konnten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! VG


VaNess

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Hallo EmmaJonas, wir befinden uns in der gleichen Situation. Kannst du mir deine Anspruchsgrundlage nennen, auf der sich die alte Steuerklasse begründet? Vielen Dank


barflames

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Hallo, ich würde auch gerne wissen, welcher Gesetzestext hier gültig ist. Herzlichen Dank


Sonnerle

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Hallo EmmaJonas, Ihr Beitag liegt zwar schon lange zurück, aber vielleicht erreicht Sie meine Frage ja doch noch... Wir befinden uns in genau der gleichen Situation und kommen mit meinem Arbeitgeber einfach zu keiner Einigung. Er hat ein fiktives Netto mit meiner neuen Steuerklasse (5) gebildet, statt den 3-Monats-Zeitraum von vor der ersten Schwangerschaft zu nehmen. Möchten Sie mir sagen auf welche Rechtsgrundlage Sie sich berufen haben? Das wäre uns eine große Hilfe. Vielen Dank


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