Annaaa
Hallo, wenn ich die Elternzeit abbreche und meinen Chef sage ich möchte wieder arbeiten gehen, habe ich noch fast einen Monat Urlaub von meiner vorherigen Schwangerschaft. Mein Urlaub nehme ich sofort nach der abbrechnung von der Elternzeit. Wenn ich in diesen Monat wo ich meine Urlaubstage nehme erneut Schwanger werde, werde ich vom Arbeitgeben erneut Beschäftigungsverbot bekommen, wie bei meiner erste Schwangerschaft und neun Monate mein ganzes Gehalt bekommen? Also zählt dieser ein Monat wo ich mein resturlaub bekommen als gearbeitet?
Hallo, wenn Sie ein BV erhalten sollten, zählen Urlaubszeiten dazu. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Kind in dieser Zeit auch Vollzeit betreut wird (nicht von dir natürlich), dann ja. Du bekommst in einem Beschäftigungsverbot zur so viel Lohn, wie du auch tatsächlich arbeiten gehen könntest.
Annaaa
Super! Und ich könnte in der Zeit erneut schwanger werden? Auch wenn es direkt nach der Elternzeit ist und erst mein Urlaub nehme. Diesen einen Monat falls ich schwanger werde, würde ich wieder in bv gehen, wie beim ersten Mal
Andrea6
Dein Chef muss den Urlaub ja erst mal genehmigen - vielleicht braucht er ja eine Arbeitskraft?
Die letzten 10 Beiträge
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita