Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzlohn

Annaaa

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Hallo, wenn ich die Elternzeit abbreche und meinen Chef sage ich möchte wieder arbeiten gehen, habe ich noch fast einen Monat Urlaub von meiner vorherigen Schwangerschaft. Mein Urlaub nehme ich sofort nach der abbrechnung von der Elternzeit. Wenn ich in diesen Monat wo ich meine Urlaubstage nehme erneut Schwanger werde, werde ich vom Arbeitgeben erneut Beschäftigungsverbot bekommen, wie bei meiner erste Schwangerschaft und neun Monate mein ganzes Gehalt bekommen? Also zählt dieser ein Monat wo ich mein resturlaub bekommen als gearbeitet? 


Dojii

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Wenn dein Kind in dieser Zeit auch Vollzeit betreut wird (nicht von dir natürlich), dann ja.  Du bekommst in einem Beschäftigungsverbot zur so viel Lohn, wie du auch tatsächlich arbeiten gehen könntest. 


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