Annaaa
Hallo, wenn ich die Elternzeit abbreche und meinen Chef sage ich möchte wieder arbeiten gehen, habe ich noch fast einen Monat Urlaub von meiner vorherigen Schwangerschaft. Mein Urlaub nehme ich sofort nach der abbrechnung von der Elternzeit. Wenn ich in diesen Monat wo ich meine Urlaubstage nehme erneut Schwanger werde, werde ich vom Arbeitgeben erneut Beschäftigungsverbot bekommen, wie bei meiner erste Schwangerschaft und neun Monate mein ganzes Gehalt bekommen? Also zählt dieser ein Monat wo ich mein resturlaub bekommen als gearbeitet?
Hallo, wenn Sie ein BV erhalten sollten, zählen Urlaubszeiten dazu. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Kind in dieser Zeit auch Vollzeit betreut wird (nicht von dir natürlich), dann ja. Du bekommst in einem Beschäftigungsverbot zur so viel Lohn, wie du auch tatsächlich arbeiten gehen könntest.
Annaaa
Super! Und ich könnte in der Zeit erneut schwanger werden? Auch wenn es direkt nach der Elternzeit ist und erst mein Urlaub nehme. Diesen einen Monat falls ich schwanger werde, würde ich wieder in bv gehen, wie beim ersten Mal
Andrea6
Dein Chef muss den Urlaub ja erst mal genehmigen - vielleicht braucht er ja eine Arbeitskraft?
Die letzten 10 Beiträge
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit