Annaaa
Hallo, wenn ich die Elternzeit abbreche und meinen Chef sage ich möchte wieder arbeiten gehen, habe ich noch fast einen Monat Urlaub von meiner vorherigen Schwangerschaft. Mein Urlaub nehme ich sofort nach der abbrechnung von der Elternzeit. Wenn ich in diesen Monat wo ich meine Urlaubstage nehme erneut Schwanger werde, werde ich vom Arbeitgeben erneut Beschäftigungsverbot bekommen, wie bei meiner erste Schwangerschaft und neun Monate mein ganzes Gehalt bekommen? Also zählt dieser ein Monat wo ich mein resturlaub bekommen als gearbeitet?
Hallo, wenn Sie ein BV erhalten sollten, zählen Urlaubszeiten dazu. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Kind in dieser Zeit auch Vollzeit betreut wird (nicht von dir natürlich), dann ja. Du bekommst in einem Beschäftigungsverbot zur so viel Lohn, wie du auch tatsächlich arbeiten gehen könntest.
Annaaa
Super! Und ich könnte in der Zeit erneut schwanger werden? Auch wenn es direkt nach der Elternzeit ist und erst mein Urlaub nehme. Diesen einen Monat falls ich schwanger werde, würde ich wieder in bv gehen, wie beim ersten Mal
Andrea6
Dein Chef muss den Urlaub ja erst mal genehmigen - vielleicht braucht er ja eine Arbeitskraft?
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit