olisembdner20@gmail.com
Guten Tag, wir haben Zwillinge 9 Monate alt und unsere Elternzeit ist abgelaufen bzw wird auslaufen. Wir bekommen Bürgergeld und das Jobcenter möchte , dass ein Er ltetnteil arbeiten geht. Können wir das ablehnen? Die Kinder sollen unter zwei Jahren nicht in die Kita, weil beide noch nicht geimpft sind und ständig zum Arzt müssen, da sie 2 Monate zu früh auf die Welt kamen. Kann das Jobcenter einen von beiden zum Job verpflichten? Und verpflichten, dass die Kinder mit 1 Jahr in die Kita sollen?
Hallo, es ist nicht erkennbar, warum nicht ein Elternteil arbeiten gehen kann. Ja, das ist zulässig. Liebe Grüße NB
misses-cat
Da ihr ab einem Jahr für eure Zwillinge einen Rechtsanspruch habt ja können sie es verlangen Aber einer von euch kann doch arbeiten und der andere ist bei den Zwillingen und ja das geht wir haben selber knapp 9 Monate alte Zwillinge plus ältere Geschwister die ich betreue während mein Mann arbeitet
Sternenschnuppe
Nein, natürlich kann euch keiner zwingen zu arbeiten. Ihr müsst Euch dann nur jemanden anderen als den Staat suchen der Euch finanziert.
Neverland
Ja, können die. Und wenn die Änderung durchkommt, dann müsst ihr beide arbeiten sobald die Kinder ein Jahr alt werden. Entsprechende Pläne sind gerade in der Politik auf die Wege geleitet worden. Hintergrund, ihr habt einen Rechtsanspruch ab dem 1ten Geburtstag auf einen Betreuungsplatz. Den ihr auch vor Gericht durchsetzen könnt. Wollt ihr - warum auch immer - keine Fremdbetreuung, dann muss man sich das eben leisten können. Leichteste Option, ihr teilt euch das eben auf - wie andere auch. Einer geht arbeiten, der andere betreut. Oder beide gehen arbeiten und wechseln sich mit der Betreuung ab. Sollte die Änderung durchgehen und ihr weigert euch weiterhin, könnte die stattlicher Unterstützung komplett gestrichen werden.
peekaboo
Ja kann es, es würde ja reichen, wenn einer daheim bleiben würde. Im Umkehrschluss muss man sich Elternzeit auch leisten können und sich diese nicht von der Allgemeinheit finanzieren lassen
Ani123
Zurzeit sind beide Elternteile in EZ und beziehen EG. 1) Ruhen eure Arbeitsverträge zurzeit wg. der EZ? 2) Haben sie die Kinder für eine Betreuung angemeldet? Der Arbeitgeber bzw. falls es dem nicht gibt das Jobcenter, kann zur Arbeit auffordern. Warum sollte das Amt finanzieren, dass beide Elternteile zu Hause bleiben? Das muss es nicht. Zu 1.: Einer oder beide nehmen ihre Arbeit nach der EZ wieder auf. Wenn der Arbeitgeber mitmacht kann TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Sollte ihr Arbeitgener TZ in EZ nicht zustimmen lebt der alte Vertrag wieder auf und kann danach gearbeitet werden. Es besteht auch die Möglichkeiten TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig zu sein. Ihr jetziger muss dem zustimmen. Wenn es keinen Arbeitgeber gibt heißt es bewerben um einen Neuen zu bekommen um die Familie damit finanzieren zu können. Zu 2.: Ab dem 1. Genurtstag hat jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sollten sie ihre Kinder angemeldet und keinen Platz bekommen haben können sie sich den zuweisen lassen. Sollten sie ihre Kinder nicht angemeldet haben können sie sich trotzdem Betreuungsplätze zuweisen lassen. Die Zuweisung müssen sie schriftlich bei ihrer Stadt/Gemeinde fordern. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung von Betreuungsplätzen in der Wunschkita. Die Kita muss nicht die nahegelegene zum Wohnhaus sein. Die Kita darf bis zu 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt sein. Sie können auch aktiv nach einer Betreuung suchen und sich die zuweisen lassen. (Z. B. Zuweisung kann notwendig sein, wenn die Kita in einem anderen Stadtteil liegt.) Beim Antrag zur Zuweisung sollte eine Frist gesetzt werden bis das erfolgt ist. Ohne Betreuung kann das Amt das Zahlen von Geldern verweigern. Das Amt darf fordern, dass die Kinder betreut werden, wenn durch die Berufstätigkeit beider Elternteile die Zahlung vom Amt entfällt. Frühgeburt ist kein Grund dafür, dass beide Elternteile zu Hause die Kinder betreuen müssen. Zumal es inzwischen Integrative und heilpädagogische Betreuungsplätze für Kinder ab 1 Jahr gibt. Um so einen Platz zu bekommen müssen die Eltern aktiv werden und das fordern. Wenn die Kinder z. B. beim SPZ in Behandlung sind kann das SPZ bei der Suche nach passenden Betreuungsplätze unterstützen. Zu Hause bleiben auf Kosten des Amtes wird nicht möglich sein.
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