Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

Hallo! Mein Unterhaltsvorschussantrag wurde abgelehnt weil ich den Kindesvater nicht angeben kann und möchte. Grund ist gewalttätig und aggressiv. Das Jobcenter rief mich an das ich das beantragen soll und Vaterschaftsannerkennung machen solle sonst bekommen mein 1 monat altes Baby und meine 3 jährige Tochter wir zusammen kein Geld mehr. Dürfen sie einen dazu zwingen oder drängen dies zu beantragen, trotz das die Kinder dadurch in Gefahr sind? Das würde mich sehr interessieren? Welche Rechte hat man als Alleinerziehende noch und wie kann ich weiter vorgehen?

von Verobomb am 14.03.2022, 20:08



Antwort auf: Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

Hallo, ja, das zum Center hat ihr Recht. Wenn er Sie bedroht etc. müssen Sie da auf anderen Wegen vorgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2022



Antwort auf: Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

Wenn du den Vater nicht angibst und dadurch auf Unterhalt(-svorschuss) verzichtest, dann wird dir das an die sonstigen Sozialleistungen fiktiv angerechnet. Dass der Kindsvater gewalttätig und aggressiv ist, kann auf andere Weise angegangen werden (bspw Strafanzeigen), jedoch nicht damit kompensiert werden, dass die Allgemeinheit für seine Unterhaltspflicht einstehen muss. Natürlich ist es für dich unschön. Du darfst auch darauf verzichten, aber dann musst du euren Lebensunterhalt selber bestreiten (Ersparnisse, Arbeitseinkommen, Hilfe durch Freunde/Familie). Du kannst dich bspw mit 1-2 anderen Alleinstehenden zusammentun und wechselweise die Kinder betreuen, während der andere arbeitet. Weitere Lösungen abseits vom Sozialstaat sind denkbar.

von Pamo am 14.03.2022, 21:11



Antwort auf: Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

Ja dürfen sie. Gebe den Vater so und stelle Strafanzeigen.

von Bone am 15.03.2022, 00:09



Antwort auf: Darf das Jobcenter Geld komplett sperren? Grund unten!)

Man kann bei UVG und bei der Beistandschaft wg. Vaterschaftsfeststellung den Sachverhalt schildern und angeben, dass die Adresse nicht weitergegeben wird. Aber ist der Vater bekannt und du verzichtet auf eine Feststellung und Unterhalt, kürzt das Jobcenter die Leistungen. Das kann nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Erwirke ein Annäherungsverbot o. Ä.

von Kaiserschmarrn am 15.03.2022, 06:15



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