Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobcenter fordert Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobcenter fordert Unterhalt

Sternenschnuppe

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Hallo Unser Freund hat seit Jahren kein Kontakt zum Kind, welches gerade 19 geworden ist. Er und Mutter leben von Bürgergeld plus Unterhalt. Einmal im Jahr sendet unser Freund alle Einkommensnachweise ans Amt, die berechnen neu, er passt die Zahlung an. Er zahlt direkt ans Jobcenter 450€. Im Juni wurde ihm das zurückgezahlt, Kind und Mutter seien nicht mehr im Bezug, ggf. müsste sich das Kind selbst melden. Unser Freund hat eine Mail und einen Brief gesendet an sein Kind, bittet um Infos, Nachweise, seine Bankverbindung. Keine Reaktion. Jetzt schreibt das Jobcenter wieder, ab Juli wurde wieder Leistung beantragt, jedoch alle Fristen für Nachweise sind verstrichen, er solle das Geld ab Juli beiseite legen, falls das Kind doch noch berechtigt sei. Meine Frage: Geht das rechtlich überhaupt? Ist der Unterhaltsberechtigte nicht verpflichtet seinen Anspruch zu belegen und erst dann ist der Vater in der Pflicht? Was würden Sie ihm raten? Viele Grüße und vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe die Konstellation nicht so ganz (warum muss er Unterhalt zahlen, wenn er Bürgergeld erhält), aber davon abgesehen: Klar geht das. Liebe Grüße NB


Pamo

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Warum soll das nicht gehen. Der Bedarf wurde ja gemeldet, er kann das Geld zurück legen.


Lena_1922

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Wer ist denn der Ansprechpartner ? Das scheint in diesem Fall der Jobcenter zu sein und nicht das Kind. Natürlich muss sich das Kind noch in einer Schule/Ausbildung/Studium befinden, die Nachweise müssen dann auch vorgelegt werden. Ich würde auf den Brief vom Amt antworten. Beide Elternteile sind ab 18 unterhaltspflichtig. Wer hat den Unterhalt bisher berechnet? Wurde das netto bereinigt?


Sternenschnuppe

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Mutter und Kind bezogen immer ALG2. Er hat immer Unterhalt gezahlt. Das Jobcenter legte vor Jahren nahe, dass er das Geld direkt zum Jobcenter zahlen solle. Sie hatte wohl zuzüglich UHV beantragt und bekommen, Vater unbekannt verzogen angegeben… Naja. Seitdem forderte das Jobcenter 1x im Jahr auf die Lohnabrechnungen etc. zu senden. Je nach Alter wurde dann angepasst. Meine Frage ist: Wenn Bedürftigkeit und Anspruch nicht nachgewiesen sind, kann das Jobcenter dann schon verpflichten dass er es zurücklegt? Wie lange kann so ein Schwebezustand anhalten? Fristen wurden wie gesagt von Kind und Mutter nicht eingehalten.


desireekk

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Hallo, Das Job Center ist schon schlau… Grundsätzlich kann Unterhalt nicht für diese Vergangenheit gefordert werden ( mit wenigen Ausnahmen wie ganz zu Beginn, wenn die Vaterschaft noch nicht feststand, etc.). Nun, fordert das Job Center aber ganz schlau einfach pauschal schon mal Unterhalt, damit ist dieser für den August schon mal gesichert, für Juli kann er meiner Meinung nach nicht mehr gefordert werden (eventuell sogar auch nicht mehr für August, je nachdem wann die Briefe kamen). Verstehst du? Wobei für mich die Forderung grundsätzlich der Höhe nach genannt werden sollte, um zu gelten, aber das müsste man doch mal genauer nachlesen/prüfen. Die machen es sich schon leicht, einfach mal zu sagen. „ Wir wollen dann irgendwann mal noch nachträglich unterhalt, wissen aber noch nicht wie viel kann irgendwas zwischen 50 und 500 € sein“ Nach so ein bisschen nachdenken: warum, das Kind ist ja jetzt 18, meint denn das Job Center den Unterhalt berechnen zu müssen? Die sind doch dafür gar nicht zuständig… LG D


Succero

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Wenn Leistungen beantragt sind und es nur noch an der Prüfung hängt, dann sollte das Vorgehen doch korrekt sein.


Sternenschnuppe

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Wie gesagt. Er hat immer gezahlt und wird es ggf. auch weiter. Aber erst eine Meldung: Ist nicht mehr im Bezug, da denkt man ja er hat eine Ausbildung angefangen + Kindergeld. Dann Rolle rückwärts und doch wieder beantragt, aber bringt geforderte Nachweise nicht bei. Ist wohl die 2. Frist verstrichen, Antrag wird jetzt wohl abgelehnt. Er soll aber nach Brief das Geld parat halten (macht er), falls doch noch Nachweise kommen. Das ist meine Frage: Ab wann hat das Kind (welches sich nicht selbst meldet, noch auf Mails antwortet, Briefe kommen zurück da unbekannt verzogen) einen rechtlichen Anspruch? Er hat wohl kurz vor dem Fachabi angebrochen, das findet unser Freund sehr schade. Die letzten Zeugnisse (mussten vom Gerichtsvollzieher abgeholt werden) waren sehr gut. Also am Willen unseres Freundes liegt es wirklich nicht, veräppeln lassen will er sich aber auch nicht.


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