Hallo,
Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen
Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wurde das der Vater meiner Tochter ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen soll da er wieder zahlungsfähig ist. Nun ist die Frage kann das Jobcenter Unterhalt zurück fordern obwohl das Gericht im Urteil gesagt hat das vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen da er erstens zahlungsunfähig war jetzt ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen muss und irgendwie Ansprüche übergegangen sind. Vielleicht bekomme ich ja von Ihnen eine Antwort.
Viele Grüße
von
Tilda2023
am 08.03.2024, 14:57
Antwort auf:
Unterhalt, Gericht, Jobcenter
Hallo,
Sie bekommen ab dem festgelegten Zeitpunkt Unterhalt. Für die Zeit davor sind die Ansprüche in Höhe der Unterhaltsvorschuss-Zahlungen auf das Amt übergegangen. Die müssen, wenn, Ihre Ansprüche beim KV geltend machen, nicht bei Ihnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2024
Antwort auf:
Unterhalt, Gericht, Jobcenter
Wenn deine Tochter UVG oder Leistungen des Jobcenters ohne Zahlung /Anrechnung des Unterhalts vom Vater erhalten hat, ist der Unterhaltsanspruch deiner Tochter auf die UV-Kasse und/oder das Jobcenter übergegangen und können nicht mehr von deiner Tochter selbst geltend gemacht werden. Um die Geltendmachung für fraglichen Zeitraum muss sich die in Vorschuss gegangene Stelle selbst kümmern. D.h. dass deine Tochter für vergangene Zeiträume wahrscheinlich keinen eigenen Unterhaltsanspruch mehr hat, sondern nur für die Zukunft.
Für die Vergangenheit muss sich das Jobcenter selbst mit dem Vater auseinander setzen zwecks Regress.
von
Kaiserschmarrn
am 08.03.2024, 20:52