Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Hallo, mein Kind wird jetzt bald 1 Jahr alt und derzeit beziehe ich Harz 4 vom Jobcenter. Nun ist es so das ich eine Zusage von einer Kita bekommen habe und zum Gespräch da war. Diese haben mir mitgeteilt das wir durch Corona nicht bei der Eingewöhnung mit Teil nehmen dürfen und im Haus warten müssen fals was ist. Mein Sohn hängt sehr an mir und ich bin mir sicher, das wen ich ihn einfach absetzt, ohne das er irgendjemanden dort kennt, es ihm nicht gut tuen wird und unserer Bindung. Er ist meines Erachtens noch nicht soweit in die Kita zu gehen und ich bin es ehrlich gesagt auch noch nicht. Nicht unter diesen Umständen. Ich hatte schon meine elternzeit bei meinen Arbeitgeber verlängert und wollte noch 1 Jahr zu Hause bleiben als ich unerwarteter weise den Brief bekam mit der Zusage. Nun hab ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt und die meinten das ich den Platz annehmen muss, oder keine Leistungen mehr beziehen darf. Allerdings können wir uns das nicht leisten. Aber es wäre für mich und meinen Sohn eine starke phychische Belastung... Muss ich also den Platz annehmen, da ich sonst die Miete und die Verpflegung nicht mehr zahlen kann?

von JFD2020 am 04.09.2021, 17:09



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Hallo, das hängt tatsächlich vom Bundesland ab. Es gibt Bundesländer, hier im Forum habe ich das schon häufiger von Berlin gehört, die die rechtliche Ansicht vertreten, dass man nur ein Jahr eine Freistellung für die Kinderbetreuung hat, weil man ab dem ersten Geburtstag hier einen Anspruch hat. Andere Bundesländer gehen von einer automatischen Freistellung von drei Jahren aus. Insofern ist die Einstellung des Jobcenters nicht abwegig. Bitten Sie doch einmal höflich um Nennung der Verwaltungsvorschriften, worauf sich der Jobcenter beruft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2021



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Ja, das musst Du. Du hast Arbeit und das Kind kann betreut werden. H4 ist für unverschuldete Notlagen. Viele Mütter würden gerne länger bei ihren Kindern sein. Das muss man sich (leider) leisten können. Zumindest solltest Du so arbeiten dass ihr kein H4 benötigt.

von Sternenschnuppe am 04.09.2021, 17:29



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Also ich kann mir nicht vorstellen, das das so rechtens wäre und glaube du hast trotzdem Anspruch auf H4. Und ich bin da auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Aber ich hätte noch als Tipp für dich, das es noch Wohngeld und Kinderzuschlag gibt. Und Wohngeld darf wirklich jeder beantragen, da sind die Vorraussetzungen auch nicht so streng. Beim Kinderzuschlag musst du ein gewissen Mindesteinkommen haben. Ich glaube alleine liegt das bei 600euro, als Paar bei 900euro.

von mamavonbaby am 04.09.2021, 22:31



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Da der Anspruch auf Wohngeld und kindergeldzuschlag vorrangig geprüft wird, scheibt das Einkonmen der TE so gering zu sein, das diese beiden Sozialleistungen nicht in Frage kommen. Könnte anders aussehen, wenn sie wenigstens eine Betreuung findet, die ihr stundenweise arbeiten ermöglicht. Mittels 450 € Job oder geringer TZ , wo die userin zB in der Zeit arbeitet, in der der Vater das Kind beaufsichtigt, könnte das möglich sein. Es ist auch inzwischen normal das das Amt mindestens eine TZ-Arbeit voraussetzt. Man muss es sich, um es mal knallhart zu sagen, leisten können daheim zu bleiben.

von Felica am 04.09.2021, 23:03



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Da der Anspruch auf Wohngeld und kindergeldzuschlag vorrangig geprüft wird, scheibt das Einkonmen der TE so gering zu sein, das diese beiden Sozialleistungen nicht in Frage kommen. Könnte anders aussehen, wenn sie wenigstens eine Betreuung findet, die ihr stundenweise arbeiten ermöglicht. Mittels 450 € Job oder geringer TZ , wo die userin zB in der Zeit arbeitet, in der der Vater das Kind beaufsichtigt, könnte das möglich sein. Es ist auch inzwischen normal das das Amt mindestens eine TZ-Arbeit voraussetzt. Man muss es sich, um es mal knallhart zu sagen, leisten können daheim zu bleiben.

von Felica am 04.09.2021, 23:03



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Das stimmt nicht ganz. Du hast in der kompletten Elternzeit ein Recht auf Sozialleistungen. Du hättest dich vorab besser beraten lassen müssen.

von JakobsMutti am 04.09.2021, 23:58



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Sie hat aber auch ein Wahlrecht, sie muss kein Harz 4 nehmen...Wohngeld und Kinderzuschlag kann sie auch feiwillig wählen, auch wenn das in der Summe etwas weniger als Harz4 ist. Wenn sie aber Harz4 beantragt statt Wohngeld und Kinderzuschlag, ja dann bekommt sie das auch und im Harz4 Satz ist Wohnged mit drin. Aber wie gesagt ich bn ja der Ansicht, dass sie weiterhin Anspruch auf Harz4 hat.

von mamavonbaby am 05.09.2021, 08:57



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Nicht so ganz. Wenn sie eines von den dreien beantragt wird geprüft ob das dann reicht fürs Überleben. Verdient sie so wenig das mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag es nicht reicht, wird das abgelehnt und nan muss Hartz4 beantragen. Beim Hartz wiederum wird gegebteiöig geprüft, ob nämlich Wohngeld und kindergeldzuschlag auch reichen würde. Es bleibt also dabei, sie muss um Wohngeld und Kindergeld beantragen zu können, mehr Einkommen haben, damit diese vorrangig bedient werden.

von Felica am 05.09.2021, 10:03



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Aber du weist doch gar nicht wieviel Einkommen sie hat.Ich wollte ihr ja nur klar machen, dass es ausser HArz4 noch diese möglichkeiten hat....für den Kinderzuschlag reichen 600euro als Alleinstehende zu zweit sind es 900euro...wenn sie einen Partner hat der Arbeiten geht und sie nur aufstocken ist es doch möglich das sie auf dieses Geld kommen. Und das Jobcenter prüft nur, ob sie mit Wohngeld und Kinderzuschlag MEHR hätte als mit Harz4, ist es weniger dann bekommt sie harz4. Nur mal als Beispiel...mit HArz 4 käme sie auf 1000euro und mit Wohnged und Kinderzuschlag auf nur 980euro. Dann bekäme sie harz4. Sie kann sich aber dazu entscheiden lieber Wohngeld und Kinderzuschlag zu nehmen und dann nur 980euro zu haben. Diese Möglichkeit räumt ihr das JC aber nicht ein, die hat sie nur, wenn sie selbst aktiv Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragt. Diese Möglichkeit ist übrigens interessant wenn man mehr als das vom JC erlaubte Vermögen hat. Beim Wohngeld sind die Freibeträge nämlich um ein vielfaches Höher.

von mamavonbaby am 05.09.2021, 11:44



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

https://www.hartziv.org/wohngeld-oder-hartz-iv.html

von Felica am 05.09.2021, 12:38



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Bei all der Diskussion was Vorrang hat. Das Kind hat einen Betreuungsplatz und die Frau eine Arbeit. Das Jobcenter ist für unverschuldete Notlagen. Diese hier wird absichtlich geschaffen! Daher muss sie selbst schauen wie sie das finanziert, wie alle anderen auch, die länger mit dem Kind Zuhause bleiben möchten. Und seitdem es ab 1 einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung gibt darf das Jobcenter auch darauf bestehen.

von Sternenschnuppe am 05.09.2021, 16:35



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Hmmm, es wird immer gesagt, dass jeder der einen Krippenplatz hat arbeiten muss. Ich lese das sgb2 § 10 SGB II Zumutbarkeit aber so, dass dies erst ab dem 3. Geburtstag zutrifft. Ich habe davon aber wenig Ahnung und freue mich über Korrekturen. LG

von Blabliblu2020 am 05.09.2021, 19:30



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Niemals wuerde ich ein einjähriges Kind (eigentlich noch ein Baby) ohne Eingewöhnung in der Krippe abgeben und wenn es heißt, dass man sich das leisten können muss, ist diese Aussage ein Armutszeugnis. Im Endeffekt heißt es doch, dass nur Kinder reicher Muttis Anspruch auf eine kindgerechte, liebevolle Betreuung haben, die armen haben Pech gehabt und brüllen dann halt stundenlang in der Krippe. Ich wuerde noch einmal mit der Krippe sprechen, wie sie sich das vorstellen.

von Finale am 06.09.2021, 09:00



Antwort auf: Muss ich einen Kitaplatz annehmen um weiter Leistungen vom Jobcenter zu beziehen

Nein, es bedeutet in erster Linie Augen auf bei der Wahl der Betreuungseinrichtung - wer sagt eigentlich das man ein einjähriges Kind in eine KiTa geben muss? Und das man als Eltern erfinderisch werden muss wenn man die Betreuung anders stemmen will. Warum müssen eigentlich immer beide Eltern vormittags arbeiten? Und warum geht immer nur VZ bei beiden?

von Felica am 06.09.2021, 12:53



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