JFD2020
Hallo, mein Kind wird jetzt bald 1 Jahr alt und derzeit beziehe ich Harz 4 vom Jobcenter. Nun ist es so das ich eine Zusage von einer Kita bekommen habe und zum Gespräch da war. Diese haben mir mitgeteilt das wir durch Corona nicht bei der Eingewöhnung mit Teil nehmen dürfen und im Haus warten müssen fals was ist. Mein Sohn hängt sehr an mir und ich bin mir sicher, das wen ich ihn einfach absetzt, ohne das er irgendjemanden dort kennt, es ihm nicht gut tuen wird und unserer Bindung. Er ist meines Erachtens noch nicht soweit in die Kita zu gehen und ich bin es ehrlich gesagt auch noch nicht. Nicht unter diesen Umständen. Ich hatte schon meine elternzeit bei meinen Arbeitgeber verlängert und wollte noch 1 Jahr zu Hause bleiben als ich unerwarteter weise den Brief bekam mit der Zusage. Nun hab ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt und die meinten das ich den Platz annehmen muss, oder keine Leistungen mehr beziehen darf. Allerdings können wir uns das nicht leisten. Aber es wäre für mich und meinen Sohn eine starke phychische Belastung... Muss ich also den Platz annehmen, da ich sonst die Miete und die Verpflegung nicht mehr zahlen kann?
Hallo, das hängt tatsächlich vom Bundesland ab. Es gibt Bundesländer, hier im Forum habe ich das schon häufiger von Berlin gehört, die die rechtliche Ansicht vertreten, dass man nur ein Jahr eine Freistellung für die Kinderbetreuung hat, weil man ab dem ersten Geburtstag hier einen Anspruch hat. Andere Bundesländer gehen von einer automatischen Freistellung von drei Jahren aus. Insofern ist die Einstellung des Jobcenters nicht abwegig. Bitten Sie doch einmal höflich um Nennung der Verwaltungsvorschriften, worauf sich der Jobcenter beruft. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das musst Du. Du hast Arbeit und das Kind kann betreut werden. H4 ist für unverschuldete Notlagen. Viele Mütter würden gerne länger bei ihren Kindern sein. Das muss man sich (leider) leisten können. Zumindest solltest Du so arbeiten dass ihr kein H4 benötigt.
mamavonbaby
Also ich kann mir nicht vorstellen, das das so rechtens wäre und glaube du hast trotzdem Anspruch auf H4. Und ich bin da auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Aber ich hätte noch als Tipp für dich, das es noch Wohngeld und Kinderzuschlag gibt. Und Wohngeld darf wirklich jeder beantragen, da sind die Vorraussetzungen auch nicht so streng. Beim Kinderzuschlag musst du ein gewissen Mindesteinkommen haben. Ich glaube alleine liegt das bei 600euro, als Paar bei 900euro.
Felica
Da der Anspruch auf Wohngeld und kindergeldzuschlag vorrangig geprüft wird, scheibt das Einkonmen der TE so gering zu sein, das diese beiden Sozialleistungen nicht in Frage kommen. Könnte anders aussehen, wenn sie wenigstens eine Betreuung findet, die ihr stundenweise arbeiten ermöglicht. Mittels 450 € Job oder geringer TZ , wo die userin zB in der Zeit arbeitet, in der der Vater das Kind beaufsichtigt, könnte das möglich sein. Es ist auch inzwischen normal das das Amt mindestens eine TZ-Arbeit voraussetzt. Man muss es sich, um es mal knallhart zu sagen, leisten können daheim zu bleiben.
Felica
Da der Anspruch auf Wohngeld und kindergeldzuschlag vorrangig geprüft wird, scheibt das Einkonmen der TE so gering zu sein, das diese beiden Sozialleistungen nicht in Frage kommen. Könnte anders aussehen, wenn sie wenigstens eine Betreuung findet, die ihr stundenweise arbeiten ermöglicht. Mittels 450 € Job oder geringer TZ , wo die userin zB in der Zeit arbeitet, in der der Vater das Kind beaufsichtigt, könnte das möglich sein. Es ist auch inzwischen normal das das Amt mindestens eine TZ-Arbeit voraussetzt. Man muss es sich, um es mal knallhart zu sagen, leisten können daheim zu bleiben.
JakobsMutti
Das stimmt nicht ganz. Du hast in der kompletten Elternzeit ein Recht auf Sozialleistungen. Du hättest dich vorab besser beraten lassen müssen.
mamavonbaby
Sie hat aber auch ein Wahlrecht, sie muss kein Harz 4 nehmen...Wohngeld und Kinderzuschlag kann sie auch feiwillig wählen, auch wenn das in der Summe etwas weniger als Harz4 ist. Wenn sie aber Harz4 beantragt statt Wohngeld und Kinderzuschlag, ja dann bekommt sie das auch und im Harz4 Satz ist Wohnged mit drin. Aber wie gesagt ich bn ja der Ansicht, dass sie weiterhin Anspruch auf Harz4 hat.
Felica
Nicht so ganz. Wenn sie eines von den dreien beantragt wird geprüft ob das dann reicht fürs Überleben. Verdient sie so wenig das mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag es nicht reicht, wird das abgelehnt und nan muss Hartz4 beantragen. Beim Hartz wiederum wird gegebteiöig geprüft, ob nämlich Wohngeld und kindergeldzuschlag auch reichen würde. Es bleibt also dabei, sie muss um Wohngeld und Kindergeld beantragen zu können, mehr Einkommen haben, damit diese vorrangig bedient werden.
mamavonbaby
Aber du weist doch gar nicht wieviel Einkommen sie hat.Ich wollte ihr ja nur klar machen, dass es ausser HArz4 noch diese möglichkeiten hat....für den Kinderzuschlag reichen 600euro als Alleinstehende zu zweit sind es 900euro...wenn sie einen Partner hat der Arbeiten geht und sie nur aufstocken ist es doch möglich das sie auf dieses Geld kommen. Und das Jobcenter prüft nur, ob sie mit Wohngeld und Kinderzuschlag MEHR hätte als mit Harz4, ist es weniger dann bekommt sie harz4. Nur mal als Beispiel...mit HArz 4 käme sie auf 1000euro und mit Wohnged und Kinderzuschlag auf nur 980euro. Dann bekäme sie harz4. Sie kann sich aber dazu entscheiden lieber Wohngeld und Kinderzuschlag zu nehmen und dann nur 980euro zu haben. Diese Möglichkeit räumt ihr das JC aber nicht ein, die hat sie nur, wenn sie selbst aktiv Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragt. Diese Möglichkeit ist übrigens interessant wenn man mehr als das vom JC erlaubte Vermögen hat. Beim Wohngeld sind die Freibeträge nämlich um ein vielfaches Höher.
Felica
https://www.hartziv.org/wohngeld-oder-hartz-iv.html
Sternenschnuppe
Bei all der Diskussion was Vorrang hat. Das Kind hat einen Betreuungsplatz und die Frau eine Arbeit. Das Jobcenter ist für unverschuldete Notlagen. Diese hier wird absichtlich geschaffen! Daher muss sie selbst schauen wie sie das finanziert, wie alle anderen auch, die länger mit dem Kind Zuhause bleiben möchten. Und seitdem es ab 1 einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung gibt darf das Jobcenter auch darauf bestehen.
Blabliblu2020
Hmmm, es wird immer gesagt, dass jeder der einen Krippenplatz hat arbeiten muss. Ich lese das sgb2 § 10 SGB II Zumutbarkeit aber so, dass dies erst ab dem 3. Geburtstag zutrifft. Ich habe davon aber wenig Ahnung und freue mich über Korrekturen. LG
Finale
Niemals wuerde ich ein einjähriges Kind (eigentlich noch ein Baby) ohne Eingewöhnung in der Krippe abgeben und wenn es heißt, dass man sich das leisten können muss, ist diese Aussage ein Armutszeugnis. Im Endeffekt heißt es doch, dass nur Kinder reicher Muttis Anspruch auf eine kindgerechte, liebevolle Betreuung haben, die armen haben Pech gehabt und brüllen dann halt stundenlang in der Krippe. Ich wuerde noch einmal mit der Krippe sprechen, wie sie sich das vorstellen.
Felica
Nein, es bedeutet in erster Linie Augen auf bei der Wahl der Betreuungseinrichtung - wer sagt eigentlich das man ein einjähriges Kind in eine KiTa geben muss? Und das man als Eltern erfinderisch werden muss wenn man die Betreuung anders stemmen will. Warum müssen eigentlich immer beide Eltern vormittags arbeiten? Und warum geht immer nur VZ bei beiden?
Ähnliche Fragen
Hallo Unser Freund hat seit Jahren kein Kontakt zum Kind, welches gerade 19 geworden ist. Er und Mutter leben von Bürgergeld plus Unterhalt. Einmal im Jahr sendet unser Freund alle Einkommensnachweise ans Amt, die berechnen neu, er passt die Zahlung an. Er zahlt direkt ans Jobcenter 450€. Im Juni wurde ihm das zurückgezahlt, Kind und Mutte ...
Sehr geehrte Damen und Herren Habe Ihre Seite erst vor 2 Tagen in einem forum gefunden Schön das es euch gut für Mütter die Hilfe brauchen! So jetzt zu meiner Frage bin grade frisch nach Berlin gezogen bin von meinem Mann getrennt aber kein Rosenkrieg oder ähnliches wir verstehen uns nach wie vor sehr gut ich aber wollte b.z.w bräuchte einen ne ...
Hallo ich bin Mama von 3 Kindern. Wir haben letztes Jahr keinen Krippenplatz bekommen und deswegen den Rechtsanspruch geltend gemacht. Nun haben wir einen Krippenplatz erhalten, diesen möchten wir jedoch absagen. Hier meine Gründe: Kind 1 ist Schulkind, hat Ferien und Seminartage (1pro Schuljahr) Kind 2 ist in Kita A, dieser hat im Sommer und übe ...
Hallo, Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn bekommt Gott sei Dank ab 01. Oktober 24 seinen Kitaplatz. Doch leider endet meine voll ausgeschöpfte Elternzeit am 16. September 24. In meiner Anmeldung hatte ich deshalb den 01. August 24 angegeben das wir genügend Zeit haben ohne Stress. Da mein Sohn noch nie in einer Betreuung war. Leider kann niemand sonst die Ei ...
Guten Tag Frau Bader, wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsa ...
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir hatten für unsere Tochter ursprünglich einen Kitaplatz (U3) ab April 24 gesucht, nach Mitteilung der Stadt dass hier erst immer nach den Sommerferien eingewöhnt wird haben wir das akzeptiert. Nun haben wir im normalen Vergabeprozess keinen Platz erhalten. Antrag auf Notplatz wurde direkt gestellt, hier werden w ...
Guten Tag liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Elterngeldes. Mein Elterngeld erhalte ich noch bis März 2025 jedoch geht die Eingewöhnung meiner Tochter im Oktober 2024 los. Erhalte ich trotzdem weiter das Elterngeld auch wenn meine Tochter bereits in der Kita ist? Mir wurde gesagt, dass ich dann keinen Anspruch mehr hab ...
Guten Tag, mein Fall ist etwas komplex. Meine Zwillinge sind im Dezember 3 Jahre alt geworden und haben noch immer keinen Kindergartenplatz. Derzeit sind die Jungs in einer Kindertagespflege, 3x in der Woche für insgesamt 12 Stunden, welche ich selbst finanziere, da der Landkreis dies nun nicht fördern möchte, die aber bis zum 3. Geburtstag gef ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille
- An alle gern: Wem „gehört“ das Plus bei LSK3?
- Verfahrenskostenbeihilfe
- Mutterschutz und selbstständige (Neben-)Tätigkeit
- Vaterschaft / Scheidung