Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Mama1222

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Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arbeitssuchend melden müssen. Ist das so? Bin ich dann automatisch aus der Elternzeit raus? Wir hatten Februar und März einen 4 Stunden-Vertrag und seit April 6 Stunden. Ist somit auch mein Elterngeldanspruch seit Februar erloschen? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um das beurteilen zu können, müsste ich mehr über Ihren Status wissen. Haben Sie ein Arbeitgeber? Grundsätzlich zielt der Anruf darauf hin, dass sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und deshalb, um das Bürgergeld zu mindern, mindestens teilweise arbeiten können. Mit dem Elterngeld hat das erst mal nicht zu tun. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Oha. Das kann viel Ärger geben.  Hast Du vor dem Kind gearbeitet und einen Arbeitsvertrag? Wenn ja, dann kläre schnellstmöglich Deine Rückkehr.  Wenn nein und Anspruch auf ALG1, dann am besten sofort morgen früh persönlich hin und alles beantragen. Vermutlich musst Du dann mindestens März und Apil ans Jobcenter zurückzahlen.  Die sind ja dann gar nicht mehr zuständig.    Was war denn Deine Planung?


Neverland

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Hast du den einen Arbeitgeber? Weil du von Elternzeit schreibst. Ohbe Arbeitgeber hast du ja keine Elternzeit. Insofern werden die natürlich nachhaken, warum du trotz kindeebettruung dich noch nicht arbeitssuchend gemeldet hast. Wenn der Platz seit Februar besteht, könnte man noch mit Eingewöhnung argumentieren. Aber sobald diese erledigt ist, spricht absolut nichts mehr dagegen, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Mit kinderbetreuung hast du ja auch Anspruch auf AlG1. Ich würde dir dann aber raten, mir der EG -Kasse zu sprechen, das man das EG plus in Basis ändert. 


KielSprotte

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Dein Elterngeld Anspruch nicht, aber dein Bürgergeldbezug. Denn durch die Betreuung beider Kinder hast du die Möglichkeit wieder zu arbeiten; entweder TZ in EZ (wenn du einen AG hast), oder dir einen neuen Job suchen. Bürgergeld ist für unverschuldete Notfälle gedacht und du hast ja jetzt wieder die Möglichkeit deinen bzw euren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, evtl gibt es Hilfen in Form von Wohngeld oder Kinderzuschlag, aber kein Bürgergeld mehr. Stelle dich auf eine Rückzahlung ein, aber ob du rückwirkend ALG bekommst, ist fraglich.


Mörchen17

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Hier geistern aber viele Falschinformationen herum. Wieso sollte der Bürgergeldanspruch entfallen, nur weil die Kinder Kindergartenplätze haben? Solange das Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken, gibt es Bürgergeld und fertig. Die Threaderstellerin wird sich nun nur darauf einstellen müssen, dass sie vom Jobcenter stärker "rangenommen" wird in Sachen "Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit", sonst nichts. Was das Elterngeldthema angeht, weiß ich nicht, wie da die Lage ist.


Sternenschnuppe

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Möhrchen, weil sie mit ALG1 Anspruch gar keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hat. Das Kind ist betreut, sie ist arbeitsfähig. Seit April sogar etwa 25 Stunden die Woche.  Und auch ohne ALG1 Anspruch hat sie eine Mitwirkungspflicht dies zu melden und sich vermitteln zu lassen.  Und nicht zufällig weil das Jobcenter nachfragt. 


Mörchen17

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Erstens hat man auch mit Arbeitslosengeld 1 Anspruch auf Bürgergeld, wenn das ALG 1 nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Zweitens ist gar nicht gesagt, dass die Threaderöffnerin überhaupt einen Anspruch auf ALG 1 hat. Drittens ist fraglich, ob die Threaderöffnerin durch die unterlassene Mitteilung, dass die Kinder Betreuungsplätze haben, irgendeine Mitteilungspflicht gegenüber dem Jobcenter verletzt hat, und selbst wenn das der Fall wäre, führt das nicht automatisch dazu, dass ihr das Bürgergeld rückwirkend wieder entzogen würde.   Ich finde es echt schlimm, wie hier den Leuten von Personen, die augenscheinlich wirklich nur sehr unzureichend Ahnung vom Thema haben, Angst eingejagt wird.


Sternenschnuppe

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Um zu wissen ob der Anspruch ausreicht müsste man es beantragen. Hat sie nicht.  Offenbar hat sie auch einen, sonst hätte man ihr das am Telefon nicht gesagt. Oder hat die Dame am Telefon auch keine Ahnung? Die ihren Fall kennt! Das brauchst Du doch nicht schön reden und sie in Sicherheit wiegen.  Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht nennt sich das.   


Twotimemom

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Also es könnte sein, dass sie einen bestehenden Arbeitsvertrag hat und nur in Elternzeit ist. Würde auch das Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre erklären. Solange das Kind unter 3 ist, kann sie sich auf die Betreuung und Erziehung des Kindes berufen und eine Arbeit wäre unzumutbar laut $10 SGB II. Falls eine Betreuung in Anspruch genommen wird, kann über eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt gesprochen werden (ist aber nicht zwingend- kenne viele, die ihr Kind in Betreuung haben aber trotzdem nicht arbeiten, weil es sich mit dem Arbeitgeber nicht vereinbaren lässt oder die Fahrt zur Arbeit die Hälfte der Betreuungszeit einnimmt) aber Bürgergeld bekommt sie in diesem Fall trotzdem. Weiter ist die Nutzung einer Fremdbetreuung unter 3 Jahren stets freiwillig, da ändert auch der Rechtsanspruch oder ein bestehender Kitaplatz nichts an der Situation. Ich denke die Dame vom JC hat interessehalber mal nachgefragt, da viele Mamas auch gerne wieder arbeiten möchten und ihr Kind in die Kita geben. Bzgl. Mitwirkungspflicht könnte Sternenschnuppe Recht haben aber da wäre der Worst Case eine Sanktion. @Sternenschnuppe: was machst du denn beruflich? Würde mich wirklich interessieren, da du bei Fragen bzgl Bürgergeld, Elternzeit immer vorne dabei bist:)


Mörchen17

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Du weißt doch gar nicht, auf welcher Grundlage die Aussage der JC-Mitarbeiterin getroffen wurde und inwieweit der Threaderöffnerin nun irgendwelche Konsequenzen für ihren Bürgergeldanspruch drohen. Ihr trotzdem nun Angst zu machen, dass sie Bürgergeld zurückzahlen müsse, ist dann einfach nicht angebracht. Nochmal: Fakt ist nur, dass ein Anspruch auf ALG 1, selbst wenn er besteht, einen Bürgergeldanspruch nicht von vornherein ausschließt, und Fakt ist auch, dass etwaige Verletzungen von Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten auch nicht automatisch dazu führen, dass der Bürgergeldanspruch rückwirkend entfällt. Alles andere, was hier in diesem Thread geäußert wurde, ist falsch oder zumindest spekulativ. Was ich persönlich davon halte, seine Kinder sechs Stunden am Tag im Kiga betreuen zu lassen und derweil weiter Sozialleistungen zu beziehen, ohne sich um Arbeit zu kümmern (von wegen Eigenverantwortung), steht auf einem völlig anderen Blatt. Das hier ist ein Rechtsforum.


Sternenschnuppe

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Aktuell kümmere ich mich um die ukrainischen Flüchtlinge und begleite und unterstütze sie in Behördenangelegenheiten. Jobcenter, UHV, Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc. Mit und ohne Betreuung, Einstieg in den Job etc.  


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