Bel111
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch eine Kündigungsgefahr?
Sternenschnuppe
Hier geht es um Familienrecht rund ums Baby.
Ani123
Sie können einen Antrag auf TZ mit Wunscharbeitszeiten stellen. Ihr Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Er kann z. B. auch nur zu Teilen zustimmen, z. B. TZ ja, Wunscharbeitszeiten lehnt er ab. Soweit sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen indem die TZ-Wochenstunden stehen, arbeiten sie zwar TZ, aber ohne Wunscharbeitszeiten. Ihr Arbeitgeber kann sie frei einteilen. Wenn sie einen Arbeitsvertrag mit TZ-Wochenstunden und Arbeitszeiten unterschreiben (die müssen genau beschrieben sein) kann ihr Arbeitgeber sie nur zu den Zeiten einsetzen. Können sie einem neuen Vertrag nicht nachkommen bleibt ihnen die Unterschrift zu verweigern. Damit behält der alte Vertrag Gültigkeit. Wichtig ist, dass sie den jetzigen Vertrag nicht kündigen, sondern einen Antrag auf TZ stellen und es ein Änderungsvertrag ist. In dem Vertrag kann stehen, dass der Jetzige aufgehoben wird. Kündigen sie ihren jetzigen Vertrag gilt die Kündigung und das auch wenn ihr Arbeitgeber keiner TZ zustimmt. Sollten sie ihren jetzigen Vertrag nicht weiter ausüben können und es nicht zur TZ kommen müssen sie kündigen, weil sie die Leistung lt. Vertrag nicht mehr erbringen können. Sie können ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Vielleicht stimmt er dem zu. Bei der Agentur für Arbeit kann beides zu einer Sperre des ALG1 von bis zu 3 Monaten führen. Ihr Arbeitgeber kann sie kündigen wenn sie die Leistung lt. Vertrag nicht mehr erbringen. Er kann dann auch Schadensersatz fordern für ihre nicht getaene Arbeit. Bei der Agentur für Arbeit kann das ebenfalls zur Sperre des ALG1 führen. Denken sie daran alles schriftlich zu machen und per Nachweis, dass es eingegangen ist. An Mündliches kann sich manch Arbeitgeber später nicht mehr erinnern.
Bel111
Hallo. Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir helfen, korrekt und konkret zu schreiben, dass ich ab dem 01.11.2925 meine Arbeitszeit von 169 € auf 130 Stunden reduzieren möchte? Ich möchte keinen Fehler machen oder meinen Job jetzt verlieren, wenn ich ihn am meisten brauche. Wie soll ich vorgehen? Also ohne Wunscharbeitszeiten,einfach Vertragsänderung auf Teilzeit. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Vielen Dank im Voraus
KielSprotte
Ich würde nie eine monatliche Arbeitszeit nennen, sondern eine wöchentliche!
Neverland
@Kielsprotte Volle Zustimmung, sonst arbeitet man in einer Woche 45 Std und in der nächsten nur 20 - als Beispiel. Darüber hinaus erübrigt es sich, weil wie gesagt es hier nur um Familienrecht geht, nicht um Arbeitsrecht.
Ani123
Ich vermute, dass sie im Einzelhandel tätig sind wg. den Monatswochenstunden. Besser wäre es auf Wochenstunden zu beantragen um das zu verhindern was die Vorgängerin bereits schrieb: wöchentlich wechselnde Stunden. Wenn sie zu allen möglichen Zeiten arbeiten können brauchen sie keine Wunscharbeitszeiten zu nennen. Sollten sie nur zu bestimmten Arbeitszeiten können geben sie die mit an. Ihr Arbeitgeber kann das ablehnen. "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage Ich, X, ab dem 1.11.2025 TZ mit 32,5 Wochenstunden zu arbeiten zu folgenden Zeiten: Montag: x-x Uhr, (und somit alle Tage) Ich bitte um schriftliche Bestätigung bis zum xx.xx.xxxx."
Ani123
Ich vermute, dass sie im Einzelhandel tätig sind wg. den Monatswochenstunden. Besser wäre es auf Wochenstunden zu beantragen um das zu verhindern was die Vorgängerin bereits schrieb: wöchentlich wechselnde Stunden. Wenn sie zu allen möglichen Zeiten arbeiten können brauchen sie keine Wunscharbeitszeiten zu nennen. Sollten sie nur zu bestimmten Arbeitszeiten können geben sie die mit an. Ihr Arbeitgeber kann das ablehnen. "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage Ich, X, ab dem 1.11.2025 TZ mit 32,5 Wochenstunden zu arbeiten zu folgenden Zeiten: Montag: x-x Uhr, (und somit alle Tage) Ich bitte um schriftliche Bestätigung bis zum xx.xx.xxxx."
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