Glückskeks!
Hallo Frau Bader, Meine erste Tochter wurde im Sep. 2016 geboren. Für sie habe ich Elternzeit mit Basiselterngeld für die ersten zwölf Monate bezogen. Vom Oktober bis November 2017 hatte ich einen Monat Sabbatical, dh ich bekam einen Monat Vollzeitgehalt und war danach wieder in Elternzeit dieses Mal aber ohne Elterngeld. Diese Elternzeit endet im September 2018. Mit meinem Arbeitgeber habe ich schriftlich Teilzeit in Elternzeit bis April 2019 vereinbart. Den geänderten Arbeitsvertrag für die Teilzeit in Elternzeit habe ich bereits per Post erhalten, jedoch noch nicht unterschrieben. Nun erfuhr ich gestern, dass ich in der 6. Schwangerschaftswoche (ssw) bin. Da ich über 35 Jahre alt bin, möchte ich meinem Arbeitgeber erst von meiner Schwangerschaft ab 12.SSW in Kenntnis setzen. Die 8-Wochen Frist zur Beantragung der Elternzeit in Teilzeit wäre dann überschritten. Um diese Frist einzuhalten, müsste ich die Schwangerschaft in der 11.SSW melden. Folgende Fragen ergeben sich: 1) Kann man den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit zurückziehen, indem man den neuen Arbeitsvertrag für die Teilzeit in Elternzeit nicht unterschreibt? 2) Wenn man diesen Antrag zurück ziehen kann, muss man dafür bestimmte Fristen berücksichtigen? Muss man auf eine besondere Formulierung in der Nachricht an die Personalabteilung achten, wenn man den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit aufgrund der Schwangerschaft zurückziehen möchte? 3) Wenn man den Antrag zurückzieht und die zweite Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet, kann man dann noch Teilzeit in Elternzeit beantragen, wenn dies nach Ablauf der 8 Wochen vor Ende der Elternzeit ist? Ganz vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, warum, das habe ich noch nicht verstanden, wollen Sie wegen der neuen Schwangerschaft den Teilzeitantrag zurück ziehen? 1. Ja, aber der Arbeitgeber wird zu Recht verwirrt sein 2. Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtswirksam, dann können Sie höchstens kündigen oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber treffen 3. Dann müssen Sie einen ganz neuen Antrag stellen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht