Glückskeks!
Hallo Frau Bader, Meine erste Tochter wurde im Sep. 2016 geboren. Für sie habe ich Elternzeit mit Basiselterngeld für die ersten zwölf Monate bezogen. Vom Oktober bis November 2017 hatte ich einen Monat Sabbatical, dh ich bekam einen Monat Vollzeitgehalt und war danach wieder in Elternzeit dieses Mal aber ohne Elterngeld. Diese Elternzeit endet im September 2018. Mit meinem Arbeitgeber habe ich schriftlich Teilzeit in Elternzeit bis April 2019 vereinbart. Den geänderten Arbeitsvertrag für die Teilzeit in Elternzeit habe ich bereits per Post erhalten, jedoch noch nicht unterschrieben. Nun erfuhr ich gestern, dass ich in der 6. Schwangerschaftswoche (ssw) bin. Da ich über 35 Jahre alt bin, möchte ich meinem Arbeitgeber erst von meiner Schwangerschaft ab 12.SSW in Kenntnis setzen. Die 8-Wochen Frist zur Beantragung der Elternzeit in Teilzeit wäre dann überschritten. Um diese Frist einzuhalten, müsste ich die Schwangerschaft in der 11.SSW melden. Folgende Fragen ergeben sich: 1) Kann man den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit zurückziehen, indem man den neuen Arbeitsvertrag für die Teilzeit in Elternzeit nicht unterschreibt? 2) Wenn man diesen Antrag zurück ziehen kann, muss man dafür bestimmte Fristen berücksichtigen? Muss man auf eine besondere Formulierung in der Nachricht an die Personalabteilung achten, wenn man den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit aufgrund der Schwangerschaft zurückziehen möchte? 3) Wenn man den Antrag zurückzieht und die zweite Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet, kann man dann noch Teilzeit in Elternzeit beantragen, wenn dies nach Ablauf der 8 Wochen vor Ende der Elternzeit ist? Ganz vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, warum, das habe ich noch nicht verstanden, wollen Sie wegen der neuen Schwangerschaft den Teilzeitantrag zurück ziehen? 1. Ja, aber der Arbeitgeber wird zu Recht verwirrt sein 2. Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtswirksam, dann können Sie höchstens kündigen oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber treffen 3. Dann müssen Sie einen ganz neuen Antrag stellen. Liebe Grüße NB
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