Mesi20
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Anspruch auf mein Teilzeit Gehalt und muss/darf ich hierfür meine Elternzeit vorzeitig beenden? Viele Grüße und danke im Voraus
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Es ist nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um mehr Mutterschaftslohn zu erhalten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein deine Elternzeit darfst du gar nicht beenden, wenn dein Arbeitgeber ein BV ausspricht bekommst du weiterhin dein Teilzeit Gehalt gezahlt, deine Elternzeit beendest du sechs Wochen vor Et dann lebt dein alter Vertrag auf und in der Zeit vom Mutterschutz bekommst du Mutterschutzleistungen in Höhe deines Vollzeitgehaltes
Mesi20
Danke dir für die Info! Weißt du ob es einen Unterschied macht ob es ein Betriebliches oder individuelles BV ist.
misses-cat
Nein da gibt es keinen Unterschied du bekommst immer das was du bekommen würdest wenn du nicht schwanger wärst der Rest ist irrelevant
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