Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter wurde 2009 geboren. Ich hatte ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Daraus ergab sich bis zum Ende des Mutterschutzes im März 2010 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. 21 tage davon wurden mir im Oktober 2010 für Januar 2011 genehmigt. Also hatte ich seit dem 02.01.11 Urlaub. Da ich wieder schwanger bin und es sich um eine Risiko-ss handelt, hat mir mein Arzt ab dem 12.01 wieder ein individuelle Beschäftigungverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgestellt. Was ist jetzt mit meinem Urlaub? Verfallen die 21 Tage komplett, oder bleibt der erhalten bis auf die 7 Tage die ich wirklich Urlaub hatte.? Am 13.01 habe ich per E-Mail die Gewährung der restlichen 8 Tage bis mitte Februar bekommen. Da war der Brief mit dem BV wohl noch nicht angekommen. Was ist damit? Danke im vorraus.
Hallo, können Sie die Frage anders formulieren? Ich versteh das nicht so 100% Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich versuche es mal anders. :-) Verfällt der Restulraub (aus 2009 + 2010) den ich gerade angetretten hatte jetzt durch mein Beschäftigungsverbot? Oder kann ich ihn im Anschluß an die erneute Elternzeit, welche bis August 2012 gehen wird noch nehmen bzw. ihn mir auszahlen lassen (falls AG einverstanden ist) ?
Ähnliche Fragen
Hallo ich bin noch bis 28.6.2015 in elternzeit für mein erstes Kind und nun erneut schwanger. Da dies eine Risikosschwangerschaft ist hat mein Arzt mir ein Attest mit beschaftigungsverbot über 4 std gegeben. Bekomm ich nun meine alte Stelle, mit nur 4 std und altem Gehalt? Oder muss ich eine Teilzeitstelle mit 4 std nehmen? Und natürlich angepasste ...
Meine Frau arbeitet in Teilzeit während der Elternzeit (bis April 2017). Danach hätte sie wieder einen Anspruch auf ihre volle Stelle. Wir wollen aber noch ein 2. Kind. Während der ersten Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, und bekäme dies wohl auch in der nächsten. Meine Frau befürchtet, sie könnte wegen des Beschäftigungsverbots e ...
Liebe Frau Bader, leider konnte ich auf meine Frage trotz ausgiebiger Recherche im Forum keine Antwort finden, daher wende ich mich an Sie. Folgende Situation: -meine Tochter wurde im Dezember 2017 geboren, meine Elternzeit geht noch bis Ende diesen Jahres -Änderungsvertrag auf 75% statt 100% besteht für den 1.1.19 unterschrieben. Der Janu ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell