Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter wurde 2009 geboren. Ich hatte ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Daraus ergab sich bis zum Ende des Mutterschutzes im März 2010 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. 21 tage davon wurden mir im Oktober 2010 für Januar 2011 genehmigt. Also hatte ich seit dem 02.01.11 Urlaub. Da ich wieder schwanger bin und es sich um eine Risiko-ss handelt, hat mir mein Arzt ab dem 12.01 wieder ein individuelle Beschäftigungverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgestellt. Was ist jetzt mit meinem Urlaub? Verfallen die 21 Tage komplett, oder bleibt der erhalten bis auf die 7 Tage die ich wirklich Urlaub hatte.? Am 13.01 habe ich per E-Mail die Gewährung der restlichen 8 Tage bis mitte Februar bekommen. Da war der Brief mit dem BV wohl noch nicht angekommen. Was ist damit? Danke im vorraus.
Hallo, können Sie die Frage anders formulieren? Ich versteh das nicht so 100% Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich versuche es mal anders. :-) Verfällt der Restulraub (aus 2009 + 2010) den ich gerade angetretten hatte jetzt durch mein Beschäftigungsverbot? Oder kann ich ihn im Anschluß an die erneute Elternzeit, welche bis August 2012 gehen wird noch nehmen bzw. ihn mir auszahlen lassen (falls AG einverstanden ist) ?
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