Trixi1984
Hallo ich bin noch bis 28.6.2015 in elternzeit für mein erstes Kind und nun erneut schwanger. Da dies eine Risikosschwangerschaft ist hat mein Arzt mir ein Attest mit beschaftigungsverbot über 4 std gegeben. Bekomm ich nun meine alte Stelle, mit nur 4 std und altem Gehalt? Oder muss ich eine Teilzeitstelle mit 4 std nehmen? Und natürlich angepassten Gehalt? Brauch dringend Hilfe.
Hallo, wenn nichts anders vereinbart ist, VZ gehalt bei TZ Arbeit Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob Du Deine alte Stelle wieder bekommst hängt davon ab ob diese auch mit 4h zu besetzten geht. Der AG kann Dich aufgrund der SS schon 'versetzen'. Finanziell dürfen Dir daraus aber keine Nachteile entstehen. Aus dem BV dürfen auch keine finanziellen Nachteile entstehen, Du bekommst das Gehalt was Du auch bekommen würdest gäbe es das BV nicht. Wenn Du also ohne das BV 8h arbeiten würdest, dann bekommst Du auch Gehalt für 8h musst aber nur 4h anwesend sein. LG Sabine
Trixi1984
Ich wollte eigentlich nur halbtags wieder anfangen. Nun hatte sich das so ergeben das mein Frauenarzt mir gleich das bv gegeben hat, es wurde bis jetzt keine neue Vereinbarung getroffen kann ich nun auf meinen 8h Vertrag bestehen mit altem Gehalt und nur 4 h arbeiten? Ist das richtig?
Mitglied inaktiv
Wenn bisher kein anderweitiger Vertrag geschlossen wurde gilt der Vollzeitvertrag und dabei dann das BV. LG Sabine
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