miffundmaff
Liebe Frau Bader, leider konnte ich auf meine Frage trotz ausgiebiger Recherche im Forum keine Antwort finden, daher wende ich mich an Sie. Folgende Situation: -meine Tochter wurde im Dezember 2017 geboren, meine Elternzeit geht noch bis Ende diesen Jahres -Änderungsvertrag auf 75% statt 100% besteht für den 1.1.19 unterschrieben. Der Januar wird mit Resturlaub verbracht, "richtiger" Arbeitsbeginn am 1.2. -aktuell erneute Schwangerschaft in der 6. SSW -wie in der ersten Schwangerschaft würde ich von meinem Gynäkologen ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten (Anästhesistin im Krankenhaus angestellt) Nun zu meinen Fragen: 1. auf Grundlage welcher "Gehälter" würde sich die Bezahlung im BV berechnen? Derjenigen, die ich ab 1.1. erhalten würde? 2. auf Grundlage welcher Zahlen berechnet sich ein erneutes Elterngeld? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Mühen, herzliche Grüße Miffundmaff
Hallo, 1. Nach dem neuen Gehalt 2. Nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt - ohne Monate mit MG und EG von K1 bis zum 14 LM Liebe Grüße NB
Felica
Im BV bekommt man das was man auch ohne bekommen würde. Sprich du bekommst ab dem 1.01 die 75%. EG nach dem was du in den 12 Monaten davor verdient hast, wobei bis zu 12 Monate EG in deinem Fall ausgeklammert werden. Heisst es werden auch Zeiten von vor dem ersten Kind berücksichtigt. Da änderungsvertrag wird das Mutteschaftsgeld geringer ausfallen. Besser wäre es gewesen TZ kein der EZ zu arbeiten, dann hättest du due EZ zum neuen Mutterschutz beenden können und dann 100% bekommen wie beim ersten Kind. BV kann vom AG angezweifelt werden. Wegen Job muss der AG es ausstellen nach Prüfung ob er nicht geeignete Ersatztätigkeiten hat. Individuelles von Arzt bedeutet das es eine medizinische Grundlage dafür gibt, das kannst du aber aktuell nicht wissen. Jede Schwangerschaft ist anders.
Mitglied inaktiv
wie in der ersten Schwangerschaft würde ich von meinem Gynäkologen ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten (Anästhesistin im Krankenhaus angestellt) Wenn deine Frauenärztin das BV wegen deiner beruflichen Gefährdungen ausstellt, dann ist das jedenfalls unzulässig. Und wie deine Schwangerschaft verlaufen wird, dürfte jetzt ja noch offen sein. Für die Gefährdungsbeurteilung ist allein der Arbeitgeber zuständig, der dich umsetzen darf. Du musst dich also drauf einstellen, eine Ersatzttätigkeit auszuüben.
mellomania
es geht um deinen arbeitsplatz. das MUSS der AG machen. und nur der. wenn er ersatztätigkeit für dich hat, auch wenn es früher nicht so war, musst du diese annehmen. auch wenn sie nicht deiner quailifikation entspricht. administration, medikamente sortieren, telefon etcpp
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter wurde 2009 geboren. Ich hatte ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Daraus ergab sich bis zum Ende des Mutterschutzes im März 2010 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. 21 tage davon wurden mir im Oktober 2010 für Januar 2011 genehmigt. Also hatte ich seit dem 02.01.11 Urlaub. Da ich wieder schwanger ...
Hallo ich bin noch bis 28.6.2015 in elternzeit für mein erstes Kind und nun erneut schwanger. Da dies eine Risikosschwangerschaft ist hat mein Arzt mir ein Attest mit beschaftigungsverbot über 4 std gegeben. Bekomm ich nun meine alte Stelle, mit nur 4 std und altem Gehalt? Oder muss ich eine Teilzeitstelle mit 4 std nehmen? Und natürlich angepasste ...
Meine Frau arbeitet in Teilzeit während der Elternzeit (bis April 2017). Danach hätte sie wieder einen Anspruch auf ihre volle Stelle. Wir wollen aber noch ein 2. Kind. Während der ersten Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, und bekäme dies wohl auch in der nächsten. Meine Frau befürchtet, sie könnte wegen des Beschäftigungsverbots e ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung