Mimi2442014
Meine Frau arbeitet in Teilzeit während der Elternzeit (bis April 2017). Danach hätte sie wieder einen Anspruch auf ihre volle Stelle. Wir wollen aber noch ein 2. Kind. Während der ersten Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, und bekäme dies wohl auch in der nächsten. Meine Frau befürchtet, sie könnte wegen des Beschäftigungsverbots einfach unentgeltlich zurück in die Elternzeit geschickt werden. Sie hat aber einen Vertrag über die Teilzeit. Daher glaube ich das nicht. Mir stellt sich eher die Frage, ob sie sogar einen Anspruch auf ihr komplettes Gehalt hätte, sollte sie nach Ende der Elternzeit noch Schwanger sein. Dann müsste ja eigentlich ihr alter Vollzeitvertrag wieder greifen. Kann der Teilzeitvertrag gekündigt werden, weil sie wegen des Beschäftigungsverbots sowieso zuhause bleiben muss? Und hat sie vielleicht sogar Anspruch auf das Vollzeitgehalt nach Ende der Elternzeit?
Hallo, sie bekommt den Lohn, den sie ohne Bv bekommen würde. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Sie bekommt genau das was sie nach Vertrag jeweils verdienen würde. Solange Teilzeit den Teilzeitlohn, danach den Vollzeitlohn. Der AG kann nix beenden. Bekommt es eh von der Krankenkasse wieder. Zum neuen Mutterschutz darf sie sogar die Elternzeit beenden um vollen Mutterschaftslohn zu bekommen. Nicht vorher. Aus finanzieller Sicht wäre eine Schwangerschaft also kurz vor Ende der laufenden Elternzeit gut. Dann zählen für das neue Elterngeld einige Vollzeitmonate mit rein.
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter wurde 2009 geboren. Ich hatte ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Daraus ergab sich bis zum Ende des Mutterschutzes im März 2010 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. 21 tage davon wurden mir im Oktober 2010 für Januar 2011 genehmigt. Also hatte ich seit dem 02.01.11 Urlaub. Da ich wieder schwanger ...
Hallo ich bin noch bis 28.6.2015 in elternzeit für mein erstes Kind und nun erneut schwanger. Da dies eine Risikosschwangerschaft ist hat mein Arzt mir ein Attest mit beschaftigungsverbot über 4 std gegeben. Bekomm ich nun meine alte Stelle, mit nur 4 std und altem Gehalt? Oder muss ich eine Teilzeitstelle mit 4 std nehmen? Und natürlich angepasste ...
Liebe Frau Bader, leider konnte ich auf meine Frage trotz ausgiebiger Recherche im Forum keine Antwort finden, daher wende ich mich an Sie. Folgende Situation: -meine Tochter wurde im Dezember 2017 geboren, meine Elternzeit geht noch bis Ende diesen Jahres -Änderungsvertrag auf 75% statt 100% besteht für den 1.1.19 unterschrieben. Der Janu ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit