Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)

Nadine234

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ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren und somit mein volles Gehalt (Besoldung) zu erhalten? Da ich als Förderschullehrerin tätig bin, würde vermutlich unmittelbar ein ärztliches oder behördliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ich möchte gerne wissen: Muss mein Dienstherr der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit grundsätzlich zustimmen, wenn der Grund eine erneute Schwangerschaft ist? Würde ich nach Beendigung der Elternzeit, aufgrund eines Beschäftigungsverbotes, wieder Anspruch auf meine volle Besoldung haben? Kann die Elternzeit bereits vor Beginn des Mutterschutzes beendet werden oder erst zum Zeitpunkt des Mutterschutzes? Welche finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in meinem Fall? Über eine rechtliche Einschätzung und Hinweise zum Vorgehen würde ich mich sehr freuen.


Amysmama

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Hey, ich bin Grundschullehrerin in Hessen. War in der ersten Schwangerschaft ab Ende des zweiten Trimesters im Beschäftigungsverbot, da ich zu dem Zeitpunkt vorzeitige Wehen hatte. Ich beende meine Elternzeit vorzeitig, sobald der Mutterschutz beginnt, dann bekomme ich meine normale Besoldung. Ob man auch direkt beenden kann, um so ins Beschäftigungsverbot zu kommen, weiß ich nicht, denn das Risiko wäre mir zu hoch, dass ich kein BV bekomme und am Ende doch in die Schule muss und zudem kann ich das auch ehrlich gesagt nicht mit meinem Gewissen vereinbaren 😅 


Dojii

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Der Dienstherr muss dem nicht zustimmen, wenn er nicht will.  Es gibt kein Recht auf einseitige Beendigung der Elternzeit außerhalb der Mutterschutzfristen.  Wenn dein Dienstherr der Verkürzung also nicht zustimmt, dann musst du das so hinnehmen. 


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