Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte beim nächsten Kind gerne 2 Jahre Elternzeit mit ElterngeldPlus nehmen. Während der Elternzeit würden wir gerne folgendes Modell umsetzen: * ein Minijob bzw. Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber bis zur aktuellen Minijobgrenze (ca. 620 €) * zusätzlich weiterhin freitags ein paar Stunden als Übungsleiter arbeiten * Einnahmen über die Übungsleiterpauschale von ungefähr 3.300 € jährlich (jede Woche ca 2-3 Stunden)  * zusätzlich einmal jährlich die Ehrenamtspauschale Ich selbst würde weiterhin nach dem Mutterschutz in Teilzeit arbeiten gehen und kein Elterngeld diesmal beziehen.  Unsere Frage ist, ob diese Kombination grundsätzlich möglich ist, ohne dass es später zu Problemen oder Rückforderungen beim Elterngeld/ElterngeldPlus kommt. Vor allem sind wir uns unsicher, wie die Einnahmen aus der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale während des Elterngeldbezugs bewertet werden. Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.