Anna-Sophia
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte beim nächsten Kind gerne 2 Jahre Elternzeit mit ElterngeldPlus nehmen. Während der Elternzeit würden wir gerne folgendes Modell umsetzen: * ein Minijob bzw. Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber bis zur aktuellen Minijobgrenze (ca. 620 €) * zusätzlich weiterhin freitags ein paar Stunden als Übungsleiter arbeiten * Einnahmen über die Übungsleiterpauschale von ungefähr 3.300 € jährlich (jede Woche ca 2-3 Stunden) * zusätzlich einmal jährlich die Ehrenamtspauschale Ich selbst würde weiterhin nach dem Mutterschutz in Teilzeit arbeiten gehen und kein Elterngeld diesmal beziehen. Unsere Frage ist, ob diese Kombination grundsätzlich möglich ist, ohne dass es später zu Problemen oder Rückforderungen beim Elterngeld/ElterngeldPlus kommt. Vor allem sind wir uns unsicher, wie die Einnahmen aus der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale während des Elterngeldbezugs bewertet werden. Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.
Hallo, 1. Tätigkeiten, die zu Einkünften führen, die gem. § 3 EStG steuerfrei gestellt sind (etwa Einkünfte aus Tätigkeiten als Übungsleiterin oder Übungsleiter, sog. Übungsleiterpauschale bis 3.300 €), stellen keine Erwerbstätigkeit dar und sind daher auch stundenmäßig nicht zu berücksichtigen. 2. Unberücksichtigt bleiben weiter Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro, jedoch für dieselbe Tätigkeit nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale. 3. Ansonsten ok über EG-Plus Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist grundsätzlich so möglich. Der Minijob ist auch durch den Freibetrag im Elterngeld Plus komplett abgedeckt. Es kann nur sein, dass er nicht auf 24 Monate Elterngeld Plus kommt, wenn dein Kind bspw. zu früh geboren wird. Damit verlängert sich dein nachgeburtlicher Mutterschutz und es werden mehr Elterngeldmonate der Mutter zugesprochen. Übungsleiterpauschalen werden nicht beim Elterngeld berücksichtigt (weder vor noch nach Geburt), die könnt ihr also ignorieren. Ehrenamtspauschalen werden solange ignoriert, wie sie den Steuerfreibetrag nicht übersteigen.
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