AC11
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, damit ich auch den Familienzuschlag erhalte und mit 70% statt 50% beihilfeberechtigt bin. Da wir zusammen aktuell vor der Geburt >=100% arbeiten, erhalten ich den vollen Familienzuschlag. Wie auch bei den ersten beiden Kindern wollen wir uns die Elternzeit wieder gleichmäßig aufteilen. Ich werde dabei zunächst in Elternzeit gehen und 0% arbeiten (und Elterngeld beziehen), mein Mann wird im ersten Monat angesparten Urlaub nehmen, danach mit 70 % weiterarbeiten. Was wir uns fragen ist, wie wir das mit dem Kindergeld/Familienzuschlag geschickt machen. Aus allen verfügbaren Informationen ist uns nicht klar, ob ich - wenn ich 0% arbeite und Elterngeld erhalte - den Familienzuschlag überhaupt noch weiter erhielte oder dieser wegfiele (obwohl mein Mann noch 70% arbeitet und wir Anrecht auf den Familienzuschlag von 70% hätten). Wenn er ausgezahlt würde, wie würde er mit dem Elterngeld verrechnet? Wäre es ggf. geschickter, das Elterngeld auf meinen Mann umstellen, damit Elterngeld oder Familienzuschlag höher ausfallen (sofern das mehr bringt als es kostet, dass meine Beihilfe sinkt und mein Mann auf den Familienzuschlag GKV-Beiträge abführen muss). Wäre es des Weiteren überaus empfehlenswert, dass ich möglichst schnell zu 30 % wieder arbeiten würde, damit wir den vollen Familienzuschlag von 100 % erhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort Andrea
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bäder, ich habe eine recht spezielle Frage. Und zwar ich bin freiwillig und mein Ehemann privat versichert. Jedoch als dauernd getrennt lebend gemeldet. Ich Miete meine Wohnung allein, es gibt klare Trennung vom Bett und Tisch. Klare Trennung der finanziellen Situation. Ich habe im Internet gelesen dass bei den dauernd getrennt le ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich musste während der Elternzeit meine Krankenkasse selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Nun habe ich fast den halben November Elternzeit gehabt und die Hälfte gearbeitet. Ich bekam also das halbe Gehalt und habe davon die regelhaften Prozente an die Krankenkasse gezahlt. Nun möchte die Krankenka ...
Guten Abend. Ich habe folgendes Problem. Bin seit 8.6.19 Mutter. Somit in elternzeit gewesen bis zum 7.6.21 und habe 2 jahre elterngeld bekommen die in April 21 geendet hat. Nun ist mein arbeitgeber seid Februar 2020 insolvent. Nun schreibt meine Krankenkasse das ich die Beiträge für April bis 7.6.21 zahlen muss. Ich habe aber ja elternzeit gehab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, momentan bin ich noch bis Ende November in Elternzeit und beziehe bis dahin auch noch Elterngeld. Ab Dezember werde ich wieder auf geringfügiger Basis anfangen zu Arbeiten. (Bei meinem alten Arbeitgeber) Kann ich jetzt das dritte Jahr Elternzeit dranhängen, damit ich tro ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin, verdiene ca. 4200€ netto monatlich. Ich habe auf der Seite der TK gelesen, dass die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung 5550 € monatlich sind, ich weiß aber nicht ob sich das auf netto oder brutto Gehalt bezieht. Weil mein brutto Gehalt über die ...
Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl ...
Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Liebe Frau Bader, im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten