Wie berechnet sich die Krankenversicherung nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich die Krankenversicherung nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich musste während der Elternzeit meine Krankenkasse selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Nun habe ich fast den halben November Elternzeit gehabt und die Hälfte gearbeitet. Ich bekam also das halbe Gehalt und habe davon die regelhaften Prozente an die Krankenkasse gezahlt. Nun möchte die Krankenkasse aber bis zum letzten Tag Elternzeit noch anteilig die ca. 200 € des Pauschalbetrags (also etwas über 100 €). Als ich nicht gearbeitet habe, waren es ca. 200 €, mit einem halben Monat Arbeit sind es deutlich mehr. Ist es richtig, dass ich die 100 € jetzt draufzahlen muss? Würde ich nur halbtags arbeiten, würde ja das, was ich jetzt eh schon gezahlt habe durch die Abzüge auch für den ganzen Monat reichen. Danke

von Cissie am 10.12.2020, 21:04



Antwort auf: Wie berechnet sich die Krankenversicherung nach der Elternzeit

Hallo, für den halben Monat in EZ müssen Sie anteilig noch selber die KK zahlen. War das die Frage? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2020



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