JohCla
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (Kind ist 18 Monate alt) und arbeite noch nicht wieder. Vormals war ich freiwillig gesetzlich krankeversichert. Da wir nicht verheiratet sind, komme ich auch nicht in die Familienversicherung und bezahle nun seit Ende des Mutterschutzes jeden Monate den Krankenkassenbeitrag selbst (225 Euro). Gibt es eine Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu kommen? Reicht es dafür aus, wenige Prozent Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Was wäre, wenn ein weiteres Kind kommen würde? Wäre ich dann weiterhin freiwillig gesetzlich versichert? Vielen Dank!
Hallo, bleibt, ich wüsste keinen Ausweg. Liebe Grüße NB
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