Hallo, ich bin Beamtin (Brandenburg) und lebe mit dem Vater unseres Kindes (4 Jahre) nicht zusammen. Er ist gesetzlich versichert und normaler Angestellter. Unser Kind ist über die Beihilfe und PKV versichert. Das Kind lebt bei mir und besucht den Vater jedes zweite Wochenende und nach Vereinbarung. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerecht, weshalb sich die Frage nicht stellte. Nun haben wir das aber geändert und haben das gemeinsame Sorgerecht. Wie ist das denn jetzt mit den Kindern Krankentagen? Bekomme ich weiterhin alle, weil das Kind bei mir lebt? Oder jeder die Hälfte? Oder können wir das individuell aufteilen?  Bekommt er überhaupt Geld für die Kinder Krankentage, das unser Kind ja nicht bei ihm gesetzlich mitversichert ist. Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen  Ulli