Sehr geehrte Frau Bader,
wissen Sie ob beim Kinderbonus 2022 (100€) wie bei den Zahlungen aus den vergangenen Jahren verfahren wird und der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte im Auszahlungsmonat abziehen kann? Es wird Mindestunterhalt bezahlt. Ich finde im Netz leider keine Infos dazu.
Vielen Dank
von
FrauMaus
am 25.05.2022, 19:19
Antwort auf:
Kinderbonus 2022 getrennt lebend
Hallo,
ja, hälftig. Das war in den letzten Jahren ja auch so.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2022
Antwort auf:
Kinderbonus 2022 getrennt lebend
Ja, im Auszahlungsmonat (Juli) dürfen 50 Euro abgezogen werden, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird.
von
Kaiserschmarrn
am 25.05.2022, 20:51
Antwort auf:
Kinderbonus 2022 getrennt lebend
Danke :)
von
FrauMaus
am 26.05.2022, 18:39